14. Entsorgungshinweise
Hinweis zum Umweltschutz:
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der europäischen Richtlinien 2012/19/EU und
2006/66/EG in nationales Recht gilt folgendes: Elektrische und elektronische Geräte
sowie Batterien dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher ist
gesetzlich verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien am Ende
ihrer Lebensdauer an den dafür eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an die
Verkaufsstelle zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht. Das Symbol
auf dem Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist auf diese Bestimmungen
hin. Mit der Wiederverwertung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung
von Altgeräten/Batterien leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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