Sie auf Kanal 1, bei 40 Kanälen auf Kanal 20 und für LKW Fahrer empfehlen wir generell den
Kanal 9.
Auf diesem Kanal sollten Sie ein Stehwellenverhältnis von etwa 1.5 oder geringer erreichen.
Selbst wenn das Stehwellenverhältnis sich auf dem obersten (Kanal 40) und untersten Kanal (1
oder 41) auf bis zu 2 verschlechtert, ist Ihre Antenne immer noch geeignet. Zeigt das
Stehwellenmessgerät einen Wert im roten Bereich an (SWR > 3), dann gehen bereits mehr als
25 % der Sendeleistung durch Anpassungsverluste verloren. Ein schlechtes SWR kann aber
auch ein Zeichen für einen Defekt in Antenne, Kabel, oder einen Kurzschluss im
Antennenstecker sein! Ansonsten können Sie aber auch Ihre Antenne auf dem Kanal optimieren,
den Sie vorwiegend benutzen.
Es gibt auch breitbandige Antennen, wie z.B. Gamma II im Fachhandel, bei denen keine
Abstimmung notwendig ist. Stehwellenmessgeräte gibt es preiswert im Fachhandel, wie Albrecht
SWR 30, Artikel- Nr. 4412.
Übrigens: Auch wenn Ihr AE 6790 eine besonders widerstandsfähige Endstufe hat, die selbst
Fehlanpassungen von SWR = 3 verkraftet, sollten Sie trotzdem nie ohne Antenne senden!
Wenn Sie ein Funkgerät in ein Fahrzeug einbauen, beachten Sie bitte die Werkshinweise der
KFZ- oder LKW-Hersteller zum Einbau von Funkgeräten.
Einbaustellen für Funkanlagen und insbesondere für die Antennen vorschreiben. Bei mit
elektronischen Steuerungen ausgerüsteten Autos kann der fehlerhafte Einbau eines Funkgeräts
durchaus Störungen im Bordcomputer oder anderen Teilen des Motormanagements hervorrufen.
Sollte Ihr KFZ Hersteller solche Vorschriften herausgegeben haben und Sie halten sich nicht
daran, können Sie unter Umständen die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs riskieren! Fragen Sie
Ihren Fahrzeughändler oder -Hersteller im Zweifelsfall.
Dieses Gerät mit der nach der R&TTE Direktive vorgeschriebenen
Kennzeichnung versehen:
Das CE Zeichen bedeutet, daß das Funkgerät die grundlegenden
Anforderungen der europäischen Bestimmungen erfüllt. Die sogenannte R&TTE Direktive hat alle
früheren nationalen „Zulassungen" in der EU abgelöst und regelt auch das Inverkehrbringen und
die Benutzung von Funkanlagen. So ist der Besitz und der Handel mit ordnungsgemäß
gekennzeichneten Geräten wie dem AE 6790 innerhalb der EU und einigen weiteren (nicht EU-)
Staaten, die die R&TTE Direktive anerkennen, überall erlaubt, während es für die Benutzung
von
Funkanlagen
unterschiedliche Regelungen geben kann. Für den CB-Funk bedeutet dies: Die technischen
Normen EN 300 135 und EN 300 433 gelten zwar europaweit, jedoch noch nicht die Benutzung
bestimmter Modulationsarten und Kanalzahlen. Daher gibt es auch immer noch Unterschiede in
der Programmierung der Kanalzahlen bei AM und FM, und einige Länder erheben immer noch
Gebühren für den CB-Funk. Alle Funkgeräte, für die es noch irgendwo in Europa
Einschränkungen für die Benutzung gibt, sind deshalb neben dem CE Zeichen noch mit einem
"Aufmerksamkeitszeichen" (siehe oben) gekennzeichnet. Die Hersteller wurden verpflichtet, die
Benutzer deutlich auf der Verpackung und in der Anleitung darüber zu informieren, was beim
Benutzen der Geräte zu beachten ist.
Dies ist insofern verständlich, denn Frequenzen, die früher in jedem Land für andere Zwecke
freigegeben waren, lassen sich nicht so schnell einheitlich neu vergeben.
Die neuen CB Normen wurden im Mai / Juni 2011 verabschiedet und von der CEPT als
europäische Entscheidung ECC/DEC11(03) veröffentlicht. Bis alle Länder diese übernommen
haben, kann von Land zu Land noch eine Zeit dauern.
Das AE 6891 erfüllt die für CB Funkgeräte harmonisierten europäischen Funk-Standards EN 300
433-2 und EN 300 135-2, sowie EN 301 489 -13 für die elektromagnetische Verträglichkeit und
EN 60 950-1: 2006 für die elektrische Sicherheit. Das Gerät sendet demnach keine schädlichen
Funkstörungen aus und ist auch umgekehrt einstrahlungsfest, wenn es entsprechend dieser
Einbauvorschriften der Fahrzeughersteller
Rechtliche Hinweise
noch
je
nach
Programmierung
Die Fahrzeughersteller können
und
Land
7
vorübergehend
noch