gaRanTie
Beim Kauf eines neuen ORTOVOX-
LVS-Gerätes gewähren wir bei Vorlage
der ausgefüllten Garantiekarte (siehe
Gebrauchsanleitung) und Händler-
rechnung die 5-jährige ORTOVOX-Ga-
rantie ab Verkaufsdatum, längstens
jedoch 6 Jahre ab Herstellungsda-
tum. Die Zahl IV/15 auf dem Siegel im
Batteriefach bedeutet z.B.: ORTOVOX-
Garantie gültig bis IV. Quartal 2015;
das Gerät wurde 5 Jahre vorher im IV.
Quartal 2010 hergestellt. Das Siegel
erinnert zusätzlich an die empfohle-
ne Geräteüberprüfung im IV. Quartal
2015. Im Rahmen der ORTOVOX-Ga-
rantie werden mangelhafte Teile un-
entgeltlich instand gesetzt oder das
seRVice
Das ORTOVOX 3+ ist ein Rettungs-
gerät,
von
dessen
Funktion ein Leben abhängen kann.
Elektronische Bauteile können aus-
fallen – daher empfehlen wir das Ge-
rät unbedingt zu dem am Prüfsiegel
empfohlenen Termin zur Werksüber-
prüfung einzusenden.
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DT
LVS-Gerät wird gegen ein baugleiches
Gerät ausgetauscht. Ausgenommen
sind Schäden, die durch unsachge-
mäße Handhabung und natürlichen
Verschleiß hervorgerufen werden. Bei
Schäden wegen ausgelaufener Bat-
terien erlischt die ORTOVOX-Garan-
tie. Batterien sind von der Garantie
ausgenommen. Eine weitergehende
Gewährleistung bei Folgeschäden ist
ausdrücklich ausgeschlossen. Durch-
geführte Garantieleistungen bewirken
weder eine Verlängerung der Garan-
tiepflicht, noch beginnt damit eine
neue Garantiezeit.
Bitte nehmen Sie unseren prompten
Überprüfungsservice in den Som-
einwandfreier
mermonaten in Anspruch, damit Ihr
Gerät rechtzeitig zum Winterbeginn
einsatzbereit ist.
Zur Reparatur oder Werksüberprü-
fung bitte das ORTOVOX 3+ direkt an
unsere Servicestelle senden (s. Seite
102).
gaRanTie/seRVice