6. LAGERMENGEN / ZUSAMMENLAGERUNG
Es sind die gültigen nationalen Vorschriften zu beachten.
Für alle Modelle gilt: Beachten Sie in Abhängigkeit der Typklasse des Schrankes die
entsprechenden gültigen nationalen Regelungen.
7. LÜFTUNG
Alle Sicherheitsschränke verfügen über einen Zu‑ und einen Abluftanschluss.
Die Abluftleitung (Saugseite, Anschlussdurchmesser siehe Anhang) wird am Abluft‑
stutzen angeschlossen. Die Abluftführung erfolgt per Rohrleitung an ungefährdeter
Stelle aus dem Gebäude. Die Zuluft wird aus dem Raum gezogen. Bitte beachten Sie die
national gültigen Regeln, Vorschriften und Gesetze bezüglich des vorgeschriebenen
Luftwechsels und der Abluftführung. Die Funktion der Lüftung ist in regelmäßigen
Abständen zu überprüfen (siehe Abschnitt „Wartung").
Der Betrieb des Sicherheitsschrankes nach EN 14470‑1 kann auch ohne technische
Abluft erfolgen (beachten Sie hierzu für Deutschland die TRGS‑510 bzw. die jeweils
national gültigen Regeln, Vorschriften und Gesetze).
Bitte beachten Sie folgende Punkte bei Betrieb ohne technische Abluft:
ɽ Zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung müssen die Schränke an die Erdung
angeschlossen werden.
ɽ In einem Umkreis von 2,5 m um den Sicherheitsschrank und um eine Höhe von 0,5 m
über dem Fußboden ist explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2.
ɽ Kennzeichnen Sie den explosionsgefährdeten Bereich der Zone 2 entsprechender
Unfallverhütungsvorschrift (BGV A8) deutlich sichtbar mit folgendem Warnzeichen:
Die Lage der Zu‑ und Abluftanschlüsse finden Sie in der Anhang (s. Skizze).
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