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8. ERDUNG
Der Sicherheitsschrank ist standardmäßig mit einem Erdungsanschluss entsprechend
BGR 132 (D) auf dem Schrankdach ausgestattet. Bei Ab‑ oder Umfüllarbeiten muss der
Innenraum des Schrankes zusätzlich geerdet werden.
9. AUSSERBETRIEBNAHME NACH EINEM BRAND
Je nach Branddauer und Feuerbelastung kann sich im Innern eines jeden Sicher‑
heitsschrankes ein explosionsfähiges Dampf‑Luft‑Gemisch gebildet haben.
Vor dem Öffnen des Sicherheitsschrankes sind alle Zündquellen, offenes Licht
usw. innerhalb eines 10‑Meter‑Radius um den Schrank zu entfernen.
ɽ Informieren Sie die Feuerwehr über den Inhalt des Schrankes und über die nachstehen‑
den Fristen.
ɽ Öffnen Sie den Schrank erst ca. 24 h nach Brandende, mindestens sollten Sie den sechs‑
fachen Zeitraum der Branddauer abwarten.
ɽ Prüfen Sie, ob die Außenhaut des Schrankes kalt ist. Sollte der Schrank noch handwarm
sein, verlängern Sie die Wartefrist.
ɽ Vermeiden Sie unbedingt den Einsatz von funkenerzeugenden Schneid‑ und Brenn‑
werkzeugen.
ɽ Stellen Sie geeignete Löschmittel während des Öffnungsvorganges bereit.
ɽ Tragen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstung.
10. WARTUNG / INSTANDHALTUNG /
SICHERHEITSTECHNISCHE ÜBERPRÜFUNG
Der Sicherheitsschrank ist eine sicherheitstechnische Anlage (gemäß EWG‑Richt‑
linie 89 / 391, §4 Arbeitsstättenverordnung, §10 Betriebssicherheitsverordnung, und
Berufsgenossenschaftlicher Regel BGR 234). Um die Schutzfunktion im Brandfall zu
gewährleisten, sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich. Die Arbeitsstättenver‑
ordnung ArbStättV §4 Abs. 3 und die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit
und Gesundheit bei der Arbeit BGR 234 / 6.1 fordern eine regelmäßig durchzuführende
Prüfung der Sicherheitseinrichtungen durch einen Sachkundigen. Das Prüfungsintervall
von Sicherheitsschränken beträgt nach dem Stand der Technik derzeit ein Jahr.
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