Lagerung; Akku Und Ladegerät Lagern; Entsorgung - AL-KO Easy Flex WR 2000 Manual De Instrucciones

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  • ESPAÑOL, página 66

Lagerung

kein Warnaufkleber notwendig, weil die
Außenverpackung/Originalverpackung
bereits bestimmten Vorschriften entspre-
chen muss.
Beim Lufttransport muss in jedem Fall ein
Warnaufkleber auf der Verpackung ange-
bracht sein. Die Gewichtsobergrenzen für
zusammen mit dem Gerät versendete
Akkus sind zu beachten: max. 5 kg Akku-
gewicht je Paket und max. 2 Stück je Pa-
ket, wenn der Akku/die Akkus dem Gerät
beigelegt sind.
Informieren Sie sich vorab, ob ein Transport
mit dem von Ihnen gewählten Dienstleister
möglich ist, und zeigen Sie ihre Sendung an.
Wir empfehlen Ihnen die Hinzuziehung eines Ge-
fahrgut-Fachmanns zur Vorbereitung des Ver-
sands. Bitte beachten Sie auch eventuelle weiter-
führende nationale Vorschriften.
8 LAGERUNG
Nach jedem Gebrauch das Gerät gründlich reini-
gen. Gerät an einem trockenen, abschließbaren
Platz und außerhalb der Reichweite von Kindern
aufbewahren.
Vor Betriebspausen, die länger als 30 Tage dau-
ern, folgende Arbeiten durchführen:
Gerät gründlich reinigen und in einem trocke-
nen Raum aufbewahren.
8.1
Akku und Ladegerät lagern
GEFAHR!
Gefahr von Explosionen und Bränden!
Personen werden getötet oder schwer
verletzt, wenn der Akku explodiert, weil
er vor offenen Flammen oder Hitzequel-
len gelagert wurde.
Lagern Sie den Akku kühl und tro-
cken, jedoch nicht vor offenen Flam-
men oder Hitzequellen.
HINWEIS
Der Akku ist beim Aufladen aufgrund der
automatischen Erkennung des Ladezu-
standes vor Überladen geschützt und
kann somit einige Zeit, jedoch nicht auf
Dauer, mit dem Ladegerät verbunden
verbleiben.
Lagern Sie den Akku an einem trockenen,
frostfreien Ort bei einer Lagertemperatur von
0 °C – 25 °C und mit einem Ladezustand von
ca. 40 – 60 %.
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Lagern Sie den Akkus wegen Kurzschlussge-
fahr nicht in der Nähe metallischer oder
säurehaltiger Gegenstände.
Laden Sie den Akku nach ca. 3 Monaten La-
gerung für ca. 50 Minuten nach.

9 ENTSORGUNG

Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im
Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abga-
be entnommen werden! Deren Entsorgung
wird über das Batteriegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elekt-
ronikgeräten sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung
für das Löschen seiner personenbezogenen
Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und -akkus gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
Zur sicheren Entnahme von Batterien oder
Akkus aus dem Elektrogerät und für Informa-
tionen über deren Typ bzw. chemisches Sys-
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