Laser-Sicherheitsvorkehrungen für nicht geschlossene Systeme
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PacketStar
PSAX Multiservice Media Gateways
Sicherheitsrichtlinien
1. Wegen der Gefahr von Augenschäden sollten Techniker nicht in optische
Stecker oder gebrochene Fasern schauen.
2. Unter keinen Umständen sollten von einem Techniker Maßnahmen an
Laser-/Faseroptik-Geräten vorgenommen werden, bevor dieser nicht
erfolgreich an einem zugelassenen Schulungskurs teilgenommen hat.
3. Da die direkte Betrachtung von Laseremissionen über Klasse I/1 mit einem
optischen Instrument, wie beispielsweise einer Lupe, die Gefahr von
Augenschäden wesentlich erhöht, müssen entsprechende Warnetikette
deutlich sichtbar nahe am optischen Anschluss am Schutzgehäuse bzw. an
der Zugangstafel der Abschlussvorrichtung angebracht werden.
Während der Instandsetzung, Wartung oder Wiederherstellung wird ein
Glasfaser-Telekommunikationssystem als nicht geschlossen angesehen. Unter
diesen Bedingungen sind folgende Vorgehensweisen zu befolgen:
1. Instandsetzung, Wartung und Wiederherstellung dürfen nur von
autorisiertem, geschultem Personal vorgenommen werden. Die Augen vor
Emissionen aus nicht abgeschlossenen, aktivierten optischen Steckern aus
kurzer Entfernung schützen. Lasermodule im Zusammenhang mit optischen
Anschlüssen für Laserschaltungspakete besitzen typischerweise
Aussparungen, die die Expositionsentfernung begrenzen. Optische Stecker
mit Schnappverbindern (SC), automatische Leistungsreduzierung (APR) und
automatische Energieabschaltung (APSD) sind designtechnische
Maßnahmen, die ebenfalls zur Emissionsbegrenzung dienen. Techniker, die
Laserschaltungspakete entfernen oder auswechseln, sollten jedoch nicht mit
optischen Instrumenten oder Lupen direkt in den optischen Anschluss
schauen. (Normale Brillen oder indirekte Betrachtungsinstrumente wie
Find-R-Scopes werden nicht als Lupen oder optische Instrumente
angesehen.)
2. Bei Installation oder Instandsetzung dürfen optische Testgeräte nur von
autorisiertem, geschultem Personal verwendet werden, da diese Instrument
Halbleiterlaser enthalten. (Beispiele dieser optischen Testgeräte sind: optische
Zeitbereichsreflektometer (OTDR), in der Hand gehaltene Verlusttestgeräte
und Merkmaldetektoren.)
3. Unter keinen Umständen darf eine Glasfaser mit einem optischen Testgerät
abgetastet werden, ohne dass vorher verifiziert wurde, dass alle Laserquellen
an der Faser abgeschaltet sind.
4. Bei Installation und Instandsetzung sind alle unberechtigten Personen aus
dem unmittelbaren Bereich der Glasfaser-Telekommunikationssysteme
fernzuhalten.
Als Anhalt für den sicheren Gebrauch von Glasfaser-Kommunikationssystemen
am Arbeitsplatz in den USA die Norm ANSI Z136.2 des American National
Standard Institute bzw. außerhalb den USA die Norm IEC-60825, Teil 2
beachten.
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