Schneidevorschriften
• Entfernen Sie vor dem Schneiden
Heftklammern, Büroklammern etc.
• Schneiden Sie keine Metallstreifen, Glas
enthaltende Materialien etc.
• Schneiden Sie nicht mehr Blätter
pro Schneidevorgang, als wie es die
Schneidekapazität erlaubt.
• Tragen Sie das Schneidegerät nicht am
Schneidemessergriff.
Service
Versuchen Sie nicht das Gerät selbst zu
reparieren. Falls sich Ihre Schneidmaschine
noch innerhalb der Garantie befindet,
bringen Sie das Gerät zum Austausch oder
zur Reparatur zu ihrem Händler züruck,
benötigt die Maschine eine Reparatur nach
Ablauf der Garantiezeit, kontaktieren Sie
bitte Ihren lokalen Händler für entsprechende
Unterstützung.
Garantie
Wir übernehmen die Garantie für die
Funktionsfähigkeit dieser Maschine bei
normaler Nutzung für 2 Jahre ab Kaufdatum.
Innerhalb des Garantiezeitraums repariert
oder ersetzt Rexel die schadhafte Maschine
kostenlos und nach eigenem Ermessen.
Mängel aufgrund von Mißbrauch oder
Zweckentfremdung fallen nicht unter die
Garantie. Das Kaufdatum ist nachzuweisen.
Reparaturen oder Veränderungen, die
Registrieren Sie dieses Produkt online bei www.rexeleurope.com
• Bitte bedienen Sie den Trimmer immer mit
beiden Händen und sorgen Sie dafür das
der Trimmer auf einer stabilen Öberfläche
wie z. Bsp. Schreibtisch steht.
• Messerklinge nicht berühren,
Verletzungsgefahr.
• Kontrollieren Sie von Zeit zu Zeit die
Befestigung der Schneidemesser und der
Sicherheisschiene.
Zum wechseln der
Messer
Schneidekopf zur Mitte des Lineals
1
führen (an der 15 cm Linie am Lineal) A.
Das Lineal etwas öffne, den
2
Schneidekopf rausnehmen und durch
den Neuen ersetzen. Berühren Sie nicht
die Schneidemesser B.
Bitte verwenden Sie zur Nutzung
3
des Trimmers nur das vom Hersteller
vorgesehene Zubehör.
durch nicht von Rexel autorisierte Personen
durchgeführt werden, heben die Garantie
auf. Wir wollen sicherstellen, dass unsere
Produkte die in den Spezifikationen
angegebene Leistung erbringen. Diese
Garantie beeinträchtigt keine gesetzlichen
Rechte, die Verbraucher gemäß der jeweils
geltenden nationalen Rechtsprechung
bezüglich des Verkaufs von Waren haben.
D
9