Zu Ihrer Sicherheit
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Zu Ihrer Sicherheit
1.0.1
Gebrauchsanweisung beachten
Jede Handhabung an dem Gebläsefiltergerät setzt die genaue
Kenntnis und Beachtung dieser Gebrauchsanweisung voraus.
Das Gebläsefiltergerät ist nur für die beschriebene Verwen-
dung bestimmt.
1.0.2
Instandhaltung
Das Gebläsefiltergerät muss regelmäßig Inspektionen und
Wartungen durch Fachleute unterzogen werden. Instandset-
zungen am Gebläsefiltergerät nur durch Fachleute vornehmen
lassen. Wir empfehlen, einen Service-Vertrag mit Dräger ab-
zuschließen und alle Instandsetzungen durch Dräger durch-
führen zu lassen. Bei Instandhaltung nur Original-Dräger-Teile
verwenden. Kapitel 5.1 auf Seite 7 beachten.
1.0.3
Zubehör
Nur das in der Bestellliste aufgeführte Zubehör verwenden.
1.0.4
Gefahrlose Kopplung mit elektrischen Geräten
Elektrische Kopplung mit Geräten, die nicht in dieser Ge-
brauchsanweisung erwähnt sind, nur nach Rückfrage bei den
Herstellern oder einem Sachverständigen.
1.0.5
Kein Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
Das Gebläsefiltergerät ist nicht für den Betrieb in explosions-
gefährdeten Bereichen zugelassen.
1.1
Sicherheitssymbole in dieser Gebrauchs-
anweisung
In dieser Gebrauchsanweisung werden eine Reihe von War-
nungen bezüglich einiger Risiken und Gefahren verwendet,
die beim Einsatz des Gerätes auftreten können. Diese War-
nungen enthalten Signalworte, die auf den zu erwartenden
Gefährdungsgrad aufmerksam machen sollen. Diese Signal-
worte und die zugehörigen Gefahren lauten wie folgt:
WARNUNG
!
Tod oder schwere Körperverletzung können auf Grund
einer potentiellen Gefahrensituation eintreten, wenn
entsprechende Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen
werden.
VORSICHT
!
Körperverletzungen, Sachschäden oder Schäden an
der Umwelt können auf Grund einer potentiellen Ge-
fahrensituation eintreten, wenn entsprechende Vor-
sichtsmaßnahmen nicht getroffen werden. Kann auch
verwendet werden, um vor leichtfertiger Vorgehens-
weise zu warnen.
HINWEIS
i
i
Zusätzliche Information zum Einsatz des Gerätes.
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Beschreibung/Verwendungszweck
Das Gebläsefiltergerät Panorama BelAir
aus
Gürtelaggregat
Vollmaske oder Halbmaske mit Rundgewindeanschluss
Atemfilter BelAir 33 oder BelAir 55.
Mit dem Partikelfilter BelAir 33
gegen feste und flüssige Partikel.
Mit dem Kombinationsfilter BelAir 55
tergerät gegen feste und flüssige Partikel, Dämpfe und Gase.
Die Schutzstufe ist abhängig von der Gerätekombination:
Schutzstufe/
Kombination
Schutzstufe
P R SL
Atemfilter
Filter
BelAir 33
Atemanschluss X-plore 6300, X-plore 6570, X-plore 4740
Gebläsefilter-
gerät
Optional kann ein Vorfilter aufgesetzt werden, der Grobstäube
aus der Umgebungsluft filtert.
Das Gebläsefiltergerät ist in Kombination mit den Vollmasken
Dräger X-plore 6300 und Dräger X-plore 6570 sowie den
Halbmasken
Dräger X-plore 4740
EN 12942:1998+A1:2002+A2:2008 und der PSA-Richtlinie
89/686/EWG geprüft und zugelassen.
Es darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt
werden.
2.1
Einschränkung des Verwendungszwecks
Das Gebläsefiltergerät mit Partikelfilter BelAir 33 darf nicht ge-
gen schädliche Gase und Dämpfe verwendet werden. Unbe-
lüftete
Behälter,
Gruben,
Gebläsefiltergeräten nicht betreten werden. Wenn die Schad-
stoffe nicht bekannt sind, dürfen nur Pressluftatmer oder
Schlauchgeräte mit der Maske verwendet werden.
®
1) Panorama BelAir
ist eine eingetragene Marke von Dräger.
2) Zugehörige Gebrauchsanweisung beachten.
®
1)
GC-RA
besteht
2)
schützt das Gebläsefiltergerät
2)
schützt das Gebläsefil-
TM3
BK2 Hg
AB2 P R SL
P R SL
BelAir 55
BelAir GC
Kanäle
usw.
dürfen
Panorama BelAir® GC - RA
nach
mit