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1.3 Vom Betreiber anzubringende Kennzeichnungen und Schilder
Der Betreiber ist verpflichtet, gegebenenfalls weitere Kennzeichnungen und Schilder
am Produkt und in seinem Umfeld herum anzubringen.
Solche Kennzeichnungen und Schilder können sich z. B. auf die Vorschrift zum Tragen
von persönlicher Schutzausrüstung beziehen.
1.4 Sicherheitshinweise für das Bedienpersonal
Vor dem Gebrauch ist der Benutzer des Produkts durch Information, Anweisung und
Schulung über die Handhabung des Produkts sowie die zur Verwendung
kommenden Materialen und Hilfsmittel zu unterweisen.
Das Produkt darf nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß,
sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung dieser Betriebsanleitung
eingesetzt werden! Alle Störungen und insbesondere solche, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, müssen umgehend beseitigt werden!
Jede Person, die mit der Inbetriebnahme, Bedienung oder Instandhaltung beauftragt
ist, muss diese Betriebsanleitung vollständig gelesen und verstanden haben. Während
des Arbeitseinsatzes ist es zu spät. Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich
am Produkt eingesetztes Personal.
Die Betriebsanleitung muss ständig in der Nähe des Produkts griffbereit sein.
Für Schäden und Unfälle, die durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung entstehen,
wird keine Haftung übernommen.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein
anerkannten, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sind
einzuhalten.
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Rahmen der Wartung
und Instandhaltung sind klar festzulegen und einzuhalten. Nur so werden
Fehlhandlungen - insbesondere in Gefahrensituationen - vermieden.
Der Betreiber verpflichtet das Bedien- und Wartungspersonal zum Tragen von
persönlicher Schutzausrüstung. Dazu gehören insbesondere Sicherheitsschuhe,
Schutzbrille und Handschuhe.
Keine offenen, langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck tragen! Es besteht
grundsätzlich die Gefahr, irgendwo hängen zu bleiben oder an bewegten Teilen
eingezogen oder mitgerissen zu werden!
Stellen sich sicherheitsrelevante Änderungen am Produkt ein, den Arbeitsvorgang
sofort stillsetzen, sichern und den Vorgang der zuständigen Stelle/Person melden!
Arbeiten am Produkt dürfen nur von zuverlässigem, geschultem Personal
durchgeführt werden. Das gesetzlich zulässige Mindestalter beachten!
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