Allgemeines
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Allgemeines
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Bestimmungsgemäße Verwendung
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Die Verbundstein-Transportkarre VTK-V dient zum Transport von stahlbandumreiften oder losen
Verbundsteinpflastern, Bordsteinen und Platten. Dabei ist zu beachten, dass die Öffnungsweite und die Tragfähigkeit
der Verbundstein-Transportkarre VTK-V nicht überschritten wird (siehe „Technische Daten")
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Da beim Greifen von konischen Teilen Abgleitgefahr besteht, dürfen mit der Verbundstein-Transportkarre VTK-V nur
rechtwinklige Teile gegriffen werden.
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Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz
unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen u. den der Konformitätserklärung verwendet werden.
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Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
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Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
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das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist, sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet und
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind.
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Die Tragfähigkeit und Nennweiten/Greifbereiche des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
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Transport von Menschen und Tieren.
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Transport von Baustoffpaketen, Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Anleitung beschrieben
sind.
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Das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an das Gerät.
5110.0015
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