7.5.1 Altgeräteentsorgung nach WEEE
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Dieses Gesetz legt die Anforderungen an die Produktverantwortung nach Richtlinie
und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte Ausgabe 2005-05-03 fest. Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von
Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere
Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren, sowie den Eintrag von Schadstoffen
aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.
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Für detaillierte Informationen über die fachgerechte Entsorgung ausgedienter Altgeräte kontaktieren Sie unser
Call-Center unter der kostenlosen Rufnummer 0 800 / 437 25 22 bzw. wenden Sie sich bitte direkt an Ihren
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Händler oder die Heraeus Kulzer Niederlassung in Ihrem Land.
Hinweis!
Wichtig!
Gekennzeichnete Geräte dürfen nicht über die kommunalen Entsorgungsstellen entsorgt werden.
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Instandhaltung
Reinigung nur bei gezogenem Netzstecker (6) durchführen. Das Gerät mit einem feuchten Tuch reinigen, dabei darauf achten,
dass kein Wasser in das Gerätegehäuse gelangt. Keine aggressiven Reinigungsmittel (Scheuerpulver, Lösungsmittel) verwenden.
Das Gerät besteht aus Makrolonteilen, die nur mit milden Reinigungsmittel oder Äthanol (96%ig) gereinigt werden dürfen.
Ersatzsicherungen können über Heraeus Kulzer GmbH oder den Fachhandel bezogen werden, und können vom Kunden direkt
gewechselt werden.
Achtung!
Vor dem Sicherungswechsel unbedingt Netzstecker ziehen!
2002/96/EG
des Europäischen Parlaments