Garantiebedingungen
1. Die Garantie gilt für elektrische
Heizpatronen. Das Modell und die wich-
tigsten Eigenschaften wurden auf der
Verpackung beschrieben.
2. Mit der Produktabnahme bestä-
tigt der Kunde die Vollwertigkeit des
Produktes. Bei der Feststellung von jeg-
lichen Mängeln, sollte der Verkäufer so-
fort daran in Kenntnis gesetzt warden,
in anderem Falle wird angenommen,
dem Kunden wurde ein mangelfreies
Produkt verkauft. Dies betrifft vor allem
die Oberfläche der Steuerung.
3. Die Garantie beträgt 24 Monate vom
Kaufdatum, jedoch nicht länger als 36
Monate vom Produktionsdatum.
4. Voraussetzung der Inanspruchnahme
der Garantieleistung ist der Kaufbeleg.
Wird dieser nicht vorgelegt, verfügt
der Hersteller über das Recht, den
Garantieanspruch abzuweisen.
5. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die
aus folgenden Gründen entstanden sind:
— auf Grund einer falschen Montage,
Bedienung oder Demontage
(nicht mit der Betriebsanweisung
übereinstimmend),
— falscher Einsatzbereich des
Heizelementes (nicht mit dessen
Bestimmung übereinstimmend),
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— nach Eingriff in das Gerät von dazu
unbefugten Personen,
— aus Schuld des Kunden nach dem
Kauf.
6. Die Heizanlage sollte mit Absperr-
Ventilen ausgestattet werden, die ei-
ne Demontage des Heizkörpers bzw.
Heizpatrone ohne Entleerung der ge-
samten Anlage ermöglichen. Probleme
oder Kosten, die durch das Fehlen sol-
cher Ventile in der Anlage verursacht wor-
den sind, werden nicht vom Hersteller
getragen.
7. Die Bedienungsanleitung gilt als integra-
ler Teil der Garantiekarte und sollte vor
Inbetriebnahme des Produktes, gründ-
lich gelesen werden.
8. Der Hersteller verpflichtet sich zur
Fehlerbeseitigung innerhalb von 14
Tagen vom Eingang des bemängelnden
Produktes in den Firmensitz.
9. Sollte der Fehler nicht beseitigt werden
können, stellt der Hersteller ein neues,
funktionsfähiges Exemplar mit den glei-
chen Kenndaten zur Verfügung.