Zur Beachtung
Entfernen Sie die Schutzfolie und Kantenschutzecken erst unmittelbar am Aufstellungsort!
Achten Sie auf beigefügtes Befestigungsmaterial im Schrankinneren.
Transportieren Sie den Schrank nie mit geöffneten Türen!
Beachten Sie die Kippgefahr während des Transportes!
Entfernen Sie die Kantenschutzbleche am Schrankboden erst nach
Absetzen von der Palette um Beschädigungen an den Schrankecken zu verhindern.
Die Transportsicherungen in den Türfugen dürfen erst direkt am Aufstellungsort entfernt werden
Aufstellungsbedingungen
Kontrolle bei Übernahme durch den Empfänger
Die gelieferte Ware und deren Verpackung ist sofort auf Beschädigung, Vollzähligkeit oder sonstigen
Auffälligkeiten zu überprüfen.
Ist die Verpackung beschädigt, so ist die Beschädigung zwingend dem Spediteur auf dem Lieferschein
schriftlich anzuzeigen – eine „reine Quittung" gegenüber der anliefernden Spedition schließt die
Anerkennung eines Transportschadens aus. Das Gleiche gilt für fehlende Packstücke gemäß Lieferschein.
Sollten Sie Schäden feststellen, so sind diese sofort zu dokumentieren (Skizze, Foto, Beschreibung usw.)
und der PRIORIT AG zu übermitteln.
Auspacken
Keine Scharfkantigen Werkzeuge zum Auspacken verwenden.
Das Verpackungsmaterial ist umweltgerecht zu entsorgen
Aufstellungsbedingungen
Der Schrank muss am endgültigen Aufstellungsort ausgerichtet werden. Hierfür kann der Schrank mit den
Stellfüßen ausgerichtet werden. Der Schrank muss anschließend waagerecht stehen. Die Tür(en) darf
(dürfen) nicht versetzt zum Gehäuse stehen. Prüfen Sie nach dem Ausrichten, dass die Tür(en) (bei
Selbstschließung selbstständig durch die Zugkraft des Türschließers) zuläuft und in die Schließbleche
einrastet. Die Tür(en) darf (dürfen) beim Zulaufen nicht an den Brandschutzdichtungen schleifen, um
Beschädigung und Fehlfunktionen der Brandschutzwirkung auszuschließen
Durch die Lage der Verwendungs-/Betriebsstelle muss gewährleistet sein, dass der Aktenlagerschrank
keiner direkten oder indirekten Wärmequelle ausgesetzt wird,
vor Feuchtigkeit geschützt ist,
keiner Betriebstemperatur von unter +5°C oder über +40°C ausgesetzt wird
EP.V.9906-3
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