EXERCYCLE, S.L., mit der Steuernummer B-01029032 und Geschäftssitz in Vitoria, Calle Zurrupitieta, 22, erteilt somit
auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen die entsprechende Garantie für das Produkt:
1. DAUER DER GARANTIE
Für das Produkt, das Gegenstand vorliegender Bescheinigung ist, wird eine Garantie für den Zeitraum von ZWEI (2)
JAHREN ab Übergabe des Produktes gewährt, wobei dieser Zeitpunkt durch das Datum auf dem Zahlungsbeleg oder
der ordnungsmäßigen Rechnung für das Produkt, oder durch das Datum auf dem entsprechenden Lieferschein
definiert wird, sofern letzteres ein späteres Datum ist.
Bei eventuellen Reparaturen ist die Vorlage dieses Belegs unerlässlich. Die Politik bezüglich der Garantiezeit kann in
den einzelnen Ländern unterschiedlich sein.
Die angegebene Garantiezeit gilt ausschließlich für Europa.
2. DECKUNGSUMFANG DER GARANTIE
- Reparatur oder Austausch des Produktes, die, unter Berücksichtigung der Art des Produktes und des jeweiligen
Zwecks für den Verbraucher, jeweils innerhalb einer angemessenen Frist und ohne größere Unannehmlichkeiten für
den Verbraucher ausgeführt werden.
- Davon ausgenommen sind solche Umstände, in denen eine Reparatur oder ein Austausch dem Verkäufer Kosten
verursachen würden, die nach vernünftigem Ermessen im Vergleich zu anderen Formen der Gewährleistung nicht
zumutbar sind, vorausgesetzt letztere stellen keinen Nachteil für den Verbraucher dar.
- Im Falle von Reparaturen entstehen dem Verbraucher keine Kosten für Arbeitszeit, Anreise und Material.
- Bei einer Reparatur oder dem Austausch eines Geräts durch ein neues, wird die Garantiefrist bis zur Übergabe dieses
neuen Geräts vorübergehend ausgesetzt. Die anschließend verbleibende Laufzeit beträgt immer mindestens 6
Monate; unter keinen Umständen beginnt eine neue, vollständige Garantiezeit von 2 Jahren.
- Weiterhin erfolgt, je nach Entscheidung des Verbrauchers, (i) eine Preissenkung oder die (ii) Auflösung des Vertrages,
wenn die Reparatur oder der Austausch nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne größere
Unannehmlichkeiten für den Verbraucher ausgeführt wurden. Die (i) Preissenkung wird proportional zu der Differenz
zwischen dem Wert, den das Produkt in vertragsgemäßem Zustand bei Übergabe gehabt hätte, und dem Wert des
tatsächlich gelieferten Produkts bei der Übergabe berechnet. Eine (ii) Auflösung des Vertrags ist nicht zulässig, wenn
die Nichtkonformität unerheblich ist.
3. GARANTIE-AUSSCHLÜSSE
- Defekte aufgrund einer den Hinweisen der Betriebsanleitung nicht entsprechenden Benutzung.
- Bei professioneller Verwendung oder gewerblichem Verleih des Produktes.
- Fehlerhafte Installation oder Montage, oder Teilebruch aufgrund einer fehlerhaften Montage (vgl.
Bedienungsanleitung; dort finden Sie die Empfehlungen zur Installation und zur Benutzung des Geräts).
- Unsachgemäße Nutzung des Produkts (Verwendung ohne Gel, Überschreiten der Benutzungszeiten, Einwirkung zu
hoher Feuchtigkeit auf das Produkt, etc.) oder Probleme aufgrund mangelnder Wartung (Schmutzansammlung an
einem der Teile des Produktes oder den Zubehörteilen, etc.). (Vgl. Bedienungsanleitung. Dort finden Sie die
Empfehlungen für Installation und Benutzung des Produkts.)
- Reparaturen, die von Personal ausgeführt wurden, das nicht von EXERCYCLE, S.L. zugelassen wurde, oder das Öffnen
und Manipulieren von Geräten durch vom Hersteller nicht autorisierte Personen.
- Abweichungen vom Standard-Produkt, wie leichte Schwingungen, Geräusche oder Brüche von Teilen, die den Betrieb
des Geräts nicht beeinträchtigen und nicht auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
- Kratzer, Schrammen, Abrieb, Stöße, Herunterfallen des Produkts, etc., die auf mangelhafte Sorgfalt zurückzuführen
sind.
- Durch den Transport verursachte Schäden an dem Gerät.
4. VORGEHEN BEI REKLAMATIONEN
- Der Anspruch auf Reklamation wegen Nichtkonformität verjährt drei Jahre nach Übergabe des Produktes.
- Der Verbraucher muss das Vorliegen eines Defektes innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab dem Zeitpunkt der
Feststellung dieses Defektes mitteilen.
- Vorliegende Garantie lässt sonstige, der gültigen Gesetzgebung entsprechende Rechte des Verbrauchers unberührt;
sie ist jedoch nicht mit der Geltendmachung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Gewährleistung wegen
verdeckter Mängel beim Kauf vereinbar.
- Mögliche Unklarheiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung vorliegender Garantie unterliegen bei
der Klärung der anzuwendenden nationalen Gesetzgebung.