- Die Anzahl der transportierten Fahrräder darf die für das erworbene
Modell angegebene Höchstzahl nicht überschreiten.
- Teile aufgeladener Fahrräder wie etwa Lenker oder Pedalen dürfen nicht
in Fahrstellung verbleiben, sondern sind umzulegen, damit sie nicht
gefährlich weit hervorstehen.
- Überzeugen Sie sich, dass der Fahrradträger richtig auf der Anhänger-
kupplung montiert ist und dass die Fahrräder gemäß der Anleitung
befestigt sind.
- Der Fahrradträger eignet sich ausschließlich für den Transport von
Fahrrädern.
- Bevor Sie losfahren, prüfen Sie bitte, ob die Heckleuchten einwandfrei
funktionieren. Prüfen Sie insbesondere die Blinkleuchten.
- Halten Sie die Anschlüsse sauber (Stecker und Zapfwelle). Verwenden
Sie dazu bei Bedarf sachgerechte Materialien.
- Den Fahrradträger nicht benutzen oder an das Auto anhängen, ohne
zuvor den Stromanschluss hergestellt zu haben.
- Prüfen Sie, ob die Stromkabel beschädigt sind, von anderen Fahrzeu-
gteilen beschädigt werden oder auf andere Weise ungewollt zertrennt
werden können.
- Die Beleuchtungsvorrichtungen sind nicht für das Eintauchen in Wasser
ausgelegt.
- Größere Eingriffe an der elektrischen Anlage und den Anschlüssen müs-
sen von Fachleuten vorgenommen werden.
- Eine geeignete Kopie des Kennzeichens muss auf dem Fahrradträger für
die Anhängerkupplung angebracht werden.
- Berücksichtigen Sie bitte, dass mit dem Fahrradträger auf der Anhänger-
kupplung die Ausladung des Fahrzeugs hinten anders ist, als normal.
Berücksichtigen Sie deshalb beim Rückwärtsfahren oder Einparken die
größere Fahrzeuglänge. Berücksichtigen Sie außerdem, dass das
Gewicht der auf den Fahrradträger geladenen Fahrräder die Fahreigen-
schaften des Autos vor allem bei Seitenwind, in der Kurve oder beim
Bremsen verändert; Halten Sie während der Fahrt die von der Straßen-
verkehrsordnung vorgeschriebene Geschwindigkeit ein. Achten Sie auf
den Straßenzustand und vermeiden Sie Stöße durch Schlaglöcher.
- Wenn die Sicht nach hinten verstellt ist, rüsten Sie das Fahrzeug mit
geeigneten Seitenrückspiegeln aus, die eine sichere Fahrt garantieren.
- Wenn sich die Motorhaube / Heckklappe automatisch öffnen lässt,
müssen Sie diese Funktion zur Schadensvorbeugung mit großer Vorsicht
nutzen.
- Die Heckleuchten des Autos werden bei Nutzung der Vorrichtung für die
Anhängerkupplung vollständig oder teilweise abgedunkelt. Aus diesem
Grund ist der Fahrradträger, den sie erworben haben, mit einem
weiteren Beleuchtungssystem und Kennzeichen ausgestattet. Die Anzahl
und Art der Leuchten hängen davon ab, wann das Fahrzeug erstmalig
zugelassen worden ist:
ZULASSUNG VOR DEM
01.01.1987
Nebelschlussleuchten und
Rückfahrleuchten für den
Fahrradträger auf der
Anhängerkupplung sind nicht
erforderlich.
Zulässig ist die Verwendung
eines 7-poligen Steckers.
707_PARMA E-BIKE_30/03/13
ZULASSUNG ZWISCHEN DEM
01.01.1987 UND DEM 31.12.1990
Nebelschlussleuchten sind nicht
erforderlich, aber
Rückfahrleuchten sind für den
Fahrradträger auf der
Anhängerkupplung
vorgeschrieben.
Der 7-polige Stecker kann
verwendet werden.
Sind Stecker und Buchse
inkompatibel, verwenden Sie
bitte die entsprechenden, im
Handel erhältlichen Adapter.
D
ZULASSUNG NACH DEM
01.01.1991
Alle Leuchten des auf der
Anhängerkupplung
angebrachten Fahrradträgers
müssen funktionieren.
Nebelschlussleuchten und
Rückfahrleuchten sind
vorgeschrieben.
Erforderlich ist die Verwendung
eines Relais oder einer Steckdose
mit einem System zur Trennung
der Verbindung, das sicherstellt,
dass die Nebelschlussleuchten
des Fahrzeugs bei Verwendung
der Anhängerkupplung
automatisch ausgeschaltet und
bei Entfernung des Steckers
wieder eingeschaltet werden
(nur der 13-polige Stecker
genügt dieser Anforderung).
- Wenn die Last weiter als 40 cm über die Leuchten des auf der
Anhängerkupplung angebrachten Fahrradträgers hervorsteht, muss sie
gekennzeichnet werden.
- Kontrollieren Sie anfänglich nach einer kurzen Fahrtstrecke, anschlie-
ßend in regelmäßigen Zeitabständen alle Befestigungselemente des
Fahrradträgers.
- Prüfen Sie den Abstand zwischen dem Fahrradträger, den Fahrrädern
und dem Auspuffrohr/e, um wärmebedingte Schäden auszuschließen.
- Um die Straßensicherheit zu erhöhen und Energie zu sparen, bauen Sie
den Fahrradträger bitte ab, wenn er nicht benutzt wird.
- Es ist untersagt, am Fahrradträger und seinen Komponenten Änderun-
gen vorzunehmen. Jedes verschlissene oder beschädigte Teil ist sofort
und ausschließlich durch Originalersatzteile zu ersetzen.
- Der Fahrradträger lässt sich mit lauwarmem Wasser, bei Bedarf auch mit
einem speziellen Autowaschmittel reinigen. Bewahren Sie den
Fahrradträger bei gemäßigten Temperaturen vor Feuchtigkeit geschützt
auf.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die auf den fehlerhaften
Gebrauch dieses Produktes zurückgehen. Ebenso wenig haftet er
für Strafen, die bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
von den zuständigen Behörden verhängt werden.
Der Hersteller haftet einzig für Herstellungsfehler am Fahrra-
dträger und seinen Zusatzkomponenten.
DAS DOKUMENT ÜBER DIE TECHNISCHE ZULASSUNG KANN VON
INNERHALB DES TECHNISCHEN PRODUKTDATENBLATTES
HERUNTERGELADEN WERDEN.
12/25
ZULASSUNG NACH DEM
01.01.1998
Der Fahrradträger für die
Anhängerkupplung darf die
dritte Bremsleuchte nicht
verdecken. Die dritte
Bremsleuchte muss sichtbar sein.
Ist sie dies nicht, ist der
Fahrradträger für die
Anhängerkupplung mit einer
dritten Bremsleuchte
auszustatten.
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