2.5
Zulassungen
Die Vollmasken sind zugelassen nach:
EN 136:1998 Cl. 3+
(EU) 2016/425
Konformitätserklärung: siehe www.draeger.com/product-certificates
Zusätzlich erfüllen sie die Anforderung der Totalbeflammung nach
EN 137:2006 (flame engulfment).
Die Vollmasken dürfen nur mit zugelassenen Atemfiltern, Normal-
druck-Pressluftatmern oder Normaldruck-Schlauchgeräten verwendet
werden.
Die Masken-Helm-Kombination entspricht DIN 58610:2014.
Folgende Masken-Helm-Kombinationen sind zugelassen:
Panorama Nova S/HPS
Masken-Helm-Kombinationen in explosionsgefährdeten Bereichen
nur mit einem Wasserschleier verwenden.
2.6
Typidentische Kennzeichnungen
Die Vollmasken sind folgendermaßen gekennzeichnet:
Anschlussstück
RA
EPDM
Maskenkörper
EN 136:1998 CL. 3+
CExxxx (Notified Body in Europa)
PC (unbeschichtet)
Sichtscheibe
F (Feuerwehr)
Panorama Nova S - RA
3
Gebrauch
3.1
Voraussetzungen für den Gebrauch
Die Masken-Helm-Kombination muss aufgrund der starren Bau-
weise mit besonderer Sorgfalt auf den Geräteträger eingestellt
werden (Einstellung der Adaptertasche und der Helminnenaus-
stattung).
3.2
Voraussetzungen für den Gebrauch mit
Atemfiltern
Die Vollmaske bildet zusammen mit einem Atemfilter ein Filtergerät.
Wenn die Vollmaske als Filtergerät verwendet wird, folgende Voraus-
setzungen beachten:
Die Umgebungsverhältnisse (insbesondere Art und Konzentration
der Schadstoffe) müssen bekannt sein. Entsprechende Atemfilter
verwenden. Wenn der Schadstoff unbekannt ist, nur Pressluftat-
mer oder Druckluft-Schlauchgeräte verwenden.
Filtergeräte nur verwenden, wenn die Luft keine unmittelbare Ge-
fahr für Gesundheit oder Leben darstellt.
Es muss gewährleistet sein, dass sich die umgebende Atmosphä-
re nicht ungünstig verändern kann.
Filtergeräte bei Verdacht auf Schadstoffe mit geringen Warneigen-
schaften (geruchsarm, geschmacklos, keine Reizung der Augen
und Atemwege) nicht einsetzen. Eine nachlassende Schutzwir-
kung des Filtergeräts kann in diesem Fall nicht festgestellt werden.
Unbelüftete Behälter, Gruben, Kanäle usw. dürfen mit Filtergerä-
ten nicht betreten werden.
Filtergeräte nicht in mit Sauerstoff angereicherten Atmosphären
verwenden.
(zugelassen durch die Dekra Exam)
Gebrauch
5