Service Und Reparatur - Leister IGNITER Serie Instrucciones De Funcionamiento

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  • ESPAÑOL, página 15
Einbauerklärung
(im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42; Anhang II B)
Leister Technologies AG, Galileo-Strasse 10, CH-6056 Kaegiswil/Schweiz erklärt hiermit, dass die
unvollständige Maschine
Bezeichnung:
Typ:
– soweit es vom Lieferumfang her möglich ist – den anwendbaren grundlegenden Anforderungen der EG-
Maschinen richtlinie (2006/42) entspricht.
Die unvollständige Maschine entspricht überdies den Anforderungen der folgenden EG-Richtlinie(n):
EG-Richtlinie(n):
Harmonisierte Normen:
Ferner erklären wir, dass für diese unvollständige Maschine die speziellen technischen Unterlagen gemäss
Anhang VII (Teil B) erstellt wurden und verpflichten uns, diese auf begründetes Verlangen den Marktüberwachungs-
behörden elektronisch zu übermitteln.
Name des Dokumentationsbevollmächtigten: Volker Pohl, Manager Product Conformity
Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine wird so lange untersagt, bis gegebenenfalls festgestellt wurde,
dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wurde, den Bestimmungen der EG-Maschinen-
richtlinie (2006/42) entspricht.
Kaegiswil, 15.10.2018
Entsorgung
Elektrogeräte, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung zuge-
führt werden. Nur für EU-Länder: Werfen Sie Elektrogeräte nicht in den Hausmüll!

Service und Reparatur

• Reparaturen sind ausschliesslich von autorisierten Leister Service-Stellen ausführen zu lassen. Diese gewähr-
leisten innert nützlicher Frist einen fachgerechten und zuverlässigen Reparatur-Service mit Original-Ersatztei-
len gemäss Schaltplänen und Ersatzteillisten.
Gewährleistung
• Für dieses Gerät gelten die vom direkten Vertriebspartner/Verkäufer gewährten Garantie- oder Gewährleistungs-
rechte ab Kaufdatum. Bei einem Garantie- oder Gewährleistungsanspruch (Nachweis durch Rechnung oder Liefer-
schein) werden Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler vom Vertriebspartner durch Ersatzlieferung oder Reparatur
beseitigt. Heizelemente sind von der Gewährleistung oder Garantie ausgeschlossen.
• Weitere Garantie- oder Gewährleistungsansprüche werden im Rahmen des zwingenden Rechts ausgeschlossen.
• Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung oder unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind,
werden von der Gewährleistung ausgeschlossen.
• Keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche bestehen bei Geräten, die vom Käufer umgebaut oder verändert
wurden.
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Heissluftgebläse
IGNITER BM4; IGNITER BR4
2014/30, 2014/35, 2011/65
EN ISO 12100, EN 55014-1, EN 55014-2, EN 61000-6-2, EN 61000-3-2,
EN 61000-3-3, EN 62233, EN 60335-2-45, EN 50581
Bruno von Wyl, CTO
Christoph Baumgartner, GM

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