Die Garantie des Geräts dauert zwei Jahre ab Lieferdatum.
Ausschlaggebend ist das Datum des Kassenzettels bzw. der Rechnung,
es sei denn, dass der Käufer eine spätere Lieferung nachweisen kann.
Im Fall von Defekten, die im Moment der Lieferung bereits vorhanden
waren, übernimmt Bialetti die kostenlose Reparatur oder den Austausch
des Geräts, falls eine der beiden Lösungen übermäßige Kosten mit sich
bringt. Der Käufer ist gehalten, Konformitätsmängel beim Verkäufer
innerhalb von zwei Monaten ab Feststellung des Mangels zu melden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Teile, deren Schaden auf
Nachlässigkeit oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist, wie
beispielsweise:
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Schäden infolge von Stößen, Stürzen oder Kratzern wegen
Verwendung ungeeigneter Küchengeräte.
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Mangelnde Einhaltung der Betriebsanleitung des Geräts.
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Falsche Installation oder Wartung durch nicht autorisierte Personen.
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Normaler Verschleiß.
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Schäden durch willkürliche Veränderungen im Inneren des Geräts.
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Schäden durch Betrieb mit einer nicht den Angaben des Betriebs-
und Wartungsanleitung übereinstimmenden Spannung.
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Schäden durch Transport oder sonstige Umstände, die nicht als
Fertigungsfehler des Geräts zu betrachten sind.
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Schäden infolge von Reparaturen, die bei nicht qualifizierten
Kundendienststellen ausgeführt wurden.
Die Garantie wird auch in allen Fällen unsachgemäßen oder professionellen
Gebrauchs des Geräts hinfällig.
Bialetti trägt keinerlei Haftung für Schäden an Personen, Sachen und
Haustieren, die durch mangelnde Einhaltung der in dieser Anleitung
aufgeführten Anweisungen bezüglich der Installation, des Betriebs und
der Wartung des Geräts zustande kommen.
Vertragliche Garantieleistungs-Maßnahmen gegen den Verkäufer sind
vorbehalten.
6. Garantie
DE
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