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INSTANDHALTUNG
und vom Hersteller befugten Techniker erfolgen. Jeglicher Instandhaltungseingriff und die Kontrollen der Vorrichtung
dürfen erst nach dem Ausschalten der Spannungsversorgung erfolgen.
•
Ordentliche Instandhaltung: immer, wenn als erforderlich erachtet und auf jedem Fall alle 6 Monate ist der
Betriebszustand der Vorrichtung zu überprüfen.
•
Außerordentliche Instandhaltung: sollten sich wichtige Eingriffe an der Vorrichtung als erforderlich erweisen,
wird deren Abbau empfohlen, um eine Reparatur in der Werkstatt durch Techniker des Herstellers oder von
diesem befugten Technikern vornehmen zu lassen.
Der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung im Fall einer mangelnden Einhaltung der vorstehenden Normen.
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KABELANSCHLÜSSE
7.1
VERFAHREN BEZUGSTABELLE DER KABELFUNKTION
Kabelfarbe
Schwarz
Gelb-Grün
DS41035-002
Die Instandhaltung der Vorrichtung darf nur und ausschließlich von einem spezialisierten
Rechter Stellantrieb „D"
Grau
Allgemein
Schaftauszug (Öffnung)
Braun
Schafteinzug (Schließung)
Erdung
Linker Stellantrieb „S"
Allgemein
Schafteinzug (Schließung)
Schaftauszug (Öffnung)
Erdung
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LBT0218