9. Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE
Richtlinie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile müssen
getrennt der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, weil giftige
und gefährliche Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt nachhal-
tig schädigen können.
Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an
den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete, öffentliche Sammel-
stellen kostenlos zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landes-
recht. Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsanleitung oder/und der Verpackung
weist auf diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stofftrennung, Verwertung
und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz
unserer Umwelt.
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