4.2 Verpflichtung des Betreibers
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen am MPS
•
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und in die
Handhabung des MPS
•
das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in diesem Handbuch gelesen und verstanden haben.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals soll in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
4.3 Verpflichtung der Auszubildenden
Alle Personen, die mit Arbeiten am MPS
•
das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in diesem Handbuch zu lesen,
•
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten.
4.4 Gefahren im Umgang mit dem Modularen Produktions-System
Das MPS
ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw.
Beeinträchtigungen an der Maschine oder an anderen Sachwerten entstehen.
Das MPS
ist nur zu benutzen:
•
für die bestimmungsgemäße Verwendung und
•
in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand.
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend zu beseitigen!
4.5 Sicher arbeiten
Allgemein
•
Die Auszubildenden dürfen nur unter Aufsicht einer Ausbilderin/eines Ausbilders an den Schaltungen
arbeiten.
•
Betreiben Sie elektrische Geräte (z. B. Netzgeräte, Verdichter, Hydraulikaggregate) nur in
Ausbildungsräumen, die mit einer Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) ausgestattet sind.
•
Beachten Sie die Angaben der Datenblätter zu den einzelnen Komponenten, insbesondere auch alle
Hinweise zur Sicherheit!
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eingewiesen sind,
beauftragt sind, verpflichten sich, vor Arbeitsbeginn:
arbeiten zu lassen, die:
Station Messen
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