von Altbatterien gesetzlich verpflichtet!
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
gehört Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern ist
zu recyceln oder umweltfreundlich zu entsorgen.
Entsorgen Sie ihr Gerät in einen Recycling Container
oder an eine lokale Abfallsammelstelle.
DE12