SW 6
L
L
O
9
Heizkörperbefestigungen montieren (Maße siehe Tabelle Technische
Daten und Abbildung Bohrabstände)
-
Wandkonsole (B) mit Dübelschraube Innensechskant (K) und Dübel
10Lx80 (L) an der Wand befestigen.
-
Abstandshalter (O) mit Dübelschraube Innensechskant (K) und
Dübel 10Lx80 (L) an der Wand befestigen.
-
Fuß für seitliche Abstützung (S) mit Dübel und Schraube (M) und
Langlochscheibe (T) an der Wand befestigen.
J
I
E
≈
5 mm
10 Sechskantmuttern DIN 936 (E) links und rechts mit ca. 5 mm Spielraum
zur unteren Schraube auf die Gewindestifte M8x60 (G) aufdrehen.
Kegelscheiben (I) und Kegelpfannen (J) in abgebildeter Reihenfolge
links und rechts aufstecken.
E
I
SW 13
J
B
11 Heizkörper montieren
Heizkörper mit den Gewindestiften in die vormontierte Wandkonsole
(B) und in den Abstandshalter (O) von unten einführen.
Oben Kegelpfannen (J) und Kegelscheiben (I) in abgebildeter
Reihenfolge links und rechts aufstecken. Mit Sechskantmuttern DIN 936
(E) links und rechts den Heizkörper sichern.
4
B
K
M
S
T
M
K
SW 2
O
N
12 Heizkörper ausrichten.
Mit Gewindestift M4x6 (N) den unteren Befestigungspunkt arretieren.
Den Heizkörper entlang den Langlöchern bzw. durch Verstellen der
Sechskantschrauben an den Gewindestiften M8 zu den
Anschlussleitungen ausrichten.
Anschließend diverse Befestigungsschrauben fest anziehen.
13 Aufschnappbolzen (V) in Fuß für seitliche Abstützung (S) einschieben
und mit seitlicher Abstützung (U) am Heizkörper befestigen.
14 Elektrischen Anschluss herstellen.
Montageanleitung des Elektro-Sets WRT bzw. WIR beachten.
Achtung:
Der elektrische Anschluss darf nur von einer Elektrofachkraft hergestellt
werden.
D
D
15 Abdeckungen (D) für Abstandhalter montieren.
A2
A1
16 Wandrosette (A1) auf Blendenende (A2) stecken.
Blende (A2) mit den beiden Haltern oben und unten zwischen die
Querrohre des Heizkörpers in entsprechender Höhe einstecken.
Halter jeweils mit einer Vierteldrehung arretieren.
17 Verpackungsmaterialien über Recyclingsysteme entsorgen.
Ausgediente Heizkörper mit Zubehör dem Recycling oder einer
ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen (regionale Vorschriften
beachten).
U
S
V
SW 6