Eingeschränkte Garantie
I. Allgemeine Garantiebedingungen
1. Allgemeines
Die Garantie beginnt immer am Tag des Einkaufs des MEDION Gerätes von der
MEDION oder einem offiziellen Handelspartner der MEDION und bezieht sich auf
Material- und Produktionsschäden aller Art, die bei normaler Verwendung auftreten
können. Die Garantiezeit ergibt sich aus der dem Gerät anliegenden Garantiekarte in
Zusammenhang mit dem Kaufbeleg des autorisierten MEDION-Handelspartners.
Liegt den Geräten keine Garantiekarte bei, besteht für diese Geräte keine Garantie.
Neue Geräte unterliegen den gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 24 Monaten.
Bei gebrauchten Geräten (B-Ware) unterliegt die Ware der eingeschränkten
Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
Bitte bewahren Sie den original Kaufnachweis und die Garantiekarte gut auf.
MEDION und sein autorisierter Servicepartner behalten sich vor, eine
Garantiereparatur oder eine Garantiebestätigung zu verweigern, wenn dieser
Nachweis nicht erbracht werden kann.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät im Falle einer notwendigen Einsendung
transportsicher verpackt ist. Sofern nichts anderes auf ihrer Garantiekarte vermerkt,
tragen sie die Kosten der Einsendung sowie das Transportrisiko. Für zusätzlich
eingesendete Materialien, die nicht zum ursprünglichen Lieferumfang des MEDION
Gerätes gehören, übernimmt MEDION keine Haftung.
Bitte überlassen Sie uns mit dem Gerät eine möglichst detaillierte
Fehlerbeschreibung. Zur Geltendmachung ihrer Ansprüche bzw. vor Einsendung,
kontaktieren sie bitte die MEDION Hotline. Sie erhalten dort eine Referenznummer
(RMA Nr.), die sie bitte außen auf dem Paket, gut sichtbar anbringen.
Diese Garantie hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Ansprüche und
unterliegt dem geltenden Recht des Landes, in dem der Ersterwerb des Gerätes
durch den Endkunden vom autorisierten Händler der MEDION erfolgte.
2. Umfang
Im Falle eines durch diese Garantie abgedeckten Defekts an ihrem MEDION Gerät
gewährleistet die MEDION mit dieser Garantie die Reparatur oder den Ersatz des
MEDION Gerätes. Die Entscheidung zwischen Reparatur oder Ersatz der Geräte
obliegt MEDION. Insoweit kann MEDION nach eigenem Ermessen entscheiden, das
zur Garantiereparatur eingesendet Gerät durch ein generalüberholtes Gerät gleicher
Qualität zu ersetzen.
Für Batterien oder Akkus wird keine Garantie übernommen, gleiches gilt für
Verbrauchsmaterialien, d.h. Teile, die bei der Nutzung des Gerätes in regelmäßigen
Abständen ersetzt werden müssen, wie z.B. Projektionslampe in Beamer.
Eingeschränkte Garantie
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