Die Atmosphäre enthält weniger als 21% ±1% Sauerstoff.
Zum Schutz vor gefährlichen Gasen (z. B. Kohlenmonoxid).
Die Schadstoffe liegen über Vorschriften oder Empfehlungen.
Schadstoffe oder Schadstoffkonzentrationen sind unbekannt.
Der Arbeitsbereich ist schlecht belüftet.
Die Temperatur liegt außerhalb des Bereiches von -10°C bis +60°C (14°F bis +140°F).
PSA-VERORDNUNG:
Das C40
entspricht der PSA-Verordnung (EU) 2016/425.
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Die Konformitätserklärung finden Sie auf rpbsafety.com/resources/
Im Abschnitt „Lagerung" finden Sie Informationen über für den Transport erforderliche Verpackung und
Schutz.
KOMPONENTENSCHAUBILD DES BEATMUNGSGERÄTES
Ein RPB
Beatmungsgerät besteht aus drei Hauptkomponenten:
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1. HELMBAUGRUPPE DES BEATMUNGSGERÄTES
2. ATEMSCHLAUCH-BAUGRUPPE UND STRÖMUNGSWÄCHTER
3. ATEMLUFTLEITUNG
VORSICHTSHINWEISE UND ANWENDUNGSGRENZEN
A.
Nicht für die Nutzung in Umgebungen geeignet, die weniger als 21% ±1% Sauerstoff enthalten.
B.
Nicht für die Nutzung in Umgebungen geeignet, die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit
darstellen.
C.
Überschreiten Sie nicht durch behördliche Normen festgelegte maximale Einsatzkonzentrationen.
D.
Atemluftgeräte dürfen nur betrieben werden, wenn die Beatmungsgeräte mit atembarer Luft versorgt
werden, die den Anforderungen gem. EN12021 (AS/NZS 1715) oder höherer Qualität entspricht.
E.
Nutzen Sie nur die Druckbereiche und Schlauchlängen, die in der Nutzungsanweisung angegeben sind.
J.
Die falsche Nutzung und Wartung dieses Produktes kann zu Verletzung oder Tod führen.
M.
Alle zugelassenen Beatmungsgeräte müssen im Einklang mit anwendbaren Bestimmungen ausgewählt,
ausgestattet, genutzt und gewartet werden.
N.
Ersetzen, modifizieren Sie niemals Teile, fügen Sie niemals welche hinzu oder lassen welche weg. Nutzen
Sie ausschließlich exakt die Ersatzteile in der Konfiguration, wie sie vom Hersteller angegeben werden.
O.
Sehen Sie für Informationen über die Nutzung und Wartung dieser Beatmungsgeräte in den
Bedienungsanleitungen und/oder den Wartungsanweisungen nach.
S.
Es gelten die Besonderen oder Wichtigen Nutzerhinweise und/oder Besonderen Nutzungsbeschränkungen.
Lesen Sie vor dem Anlegen „S-Besondere oder kritische Anweisungen für Nutzer" auf Seite 17.
LUFTQUELLE, ANSCHLÜSSE UND DRUCK
LUFTQUELLE
Zugeführte Luft
Stellen Sie die Luftquelle in einer Umgebung mit sauberer Luft auf; verwenden Sie stets einen Filter am
Einlass Ihrer Luftquelle. Vergewissern Sie sich, dass in der Nähe des Lufteinlasses der Luftquelle keine
Fahrzeuge, Gabelstapler und andere Maschinen betrieben werden, da dies die Zuführung von Kohlenmonoxid
in Ihre Luftversorgung bewirkt. Verwenden Sie stets geeignete Nachkühler/Trockner mit Filtern und
Kohlenmonoxidalarmen, um jederzeit eine saubere Atemluftversorgung zu gewährleisten. Die Nutzung des
Radex
Airline Filters (04-900) und des GX4
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regelmäßig beprobt werden, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen gem. EN12021 und AS/NZS 1715
entspricht.
LUFTQUALITÄT
Dieses Beatmungsgerät muss jederzeit mit sauberer Atemluft versorgt werden. Die Atemluft muss mindestens die
Anforderungen für EN 12021 und AS/NZS 1715 erfüllen. Das RPB
Es muss ständig eine Kohlenmonoxidüberwachung erfolgen.
Schließen Sie den Luftversorgungsschlauch des Beatmungsgerätes nicht an Stickstoff, giftige Gase, inerte Gase
Gas Monitor (08-400) werden empfohlen. Die Luft sollte
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C40
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ABBILDUNG 1.1 AUF SEITE 5
reinigt Luft nicht oder filtert Schadstoffe.
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