Informationen zu den in den EU-Ländern benutzten elektrischen und elektronischen Altgeräten
Elektro(nik)-Geräte, die mit dem nachfolgenden Symbol
gekennzeichnet sind, dürfen gemäß EU-Richtlinie
nicht mit dem Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden.
Für die Beseitigung Ihres Altgerätes nutzen Sie bitte die Ihnen zur Verfügung stehenden länderspezifischen
unterschieden Sammelsysteme, oder treten Sie mit dem Einzelhändler in Verbindung, wenn Sie ein gleichwertiges
Gerät kaufen.
Durch die aktive Nutzung der angebotenen Sammelsysteme leisten Sie Ihren Beitrag zur Wiederverwendung, zum
Recycling und zur Aufwertung von elektrischen/elektronischen Altgeräten sowie zum Schutz der Umwelt und der
Gesundheit.
Die unsachgemäße Entsorgung des Produkts führt zu Verwaltungsstrafen gemäß der geltenden Rechtsprechung.
Bestandteile der Verpackung (Plastikbeutel, Styropor, Kartons usw.) sind nach Materialart zu sammeln (z. B.
Kartonagen, Holz, Kunststoffe, usw) und entsprechend der geltenden Gesetze zu entsorgen.
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