Sicherheit
2.8
Bagger und andere Trägergeräte
•
Das eingesetzte Trägergerät muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
•
Nur beauftragte, qualifizierte und zertifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Bagger bedienen.
•
Der Bediener des Trägergerätes muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen erfüllen.
•
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes darf unter keinen Umständen überschritten werden!
2.9
Arbeitsplätze
•
Der Arbeitsplatz des Benutzers befindet sich vor dem Bediengriff.
•
Der Benutzer muss so stehen, dass er das Vakuum-Manometer stets im Auge behalten kann.
2.10 Saugplatten
2.10.1
Vermeidung von Beschädigungen:
•
Zur Vermeidung von Beschädigungen (Risse, Materialabrieb) der Gummidichtung an der Saugplatte ist
folgendes zu beachten:
•
Während dem Arbeitseinsatz mit dem Gerät muss generell darauf geachtet werden, dass die Saugplatte
weder beim Anheben, Absetzen bzw. Transportieren von Produkten an anderen Produkten oder sonstigen
Gegenständen streift bzw. dagegen stößt.
•
Da sonst unter Umständen die Gummidichtung durch die Saugplatte beschädigt werden kann (Gefahr
Verlust der Saugkraft). Produkt (Steinplatte) könnte durch herabfallen. Unfallgefahr!
2.11
Persönliche Schutzausrüstung
•
Tragen Sie bei der Bedienung des Gerätes stets:
•
Sicherheitsschuhe (mit Stahlkappe),
•
feste Arbeitshandschuhe.
•
Gehörschutz
2.12
Verhalten im Notfall
•
Ein Notfall liegt vor:
•
bei plötzlichem Energieausfall (Spannungsausfall bzw. Druckluftausfall) ➔ Gerät schaltet aus,
•
wenn der Vakuumdruck unter -0,6 bar in den roten Bereich des Manometers abfällt → akustische
Warneinrichtung ertönt.
•
Setzen Sie die Last, wenn möglich sofort ab. Ist das nicht mehr möglich, dann entfernen Sie sich sofort aus
dem Gefahrenbereich. Die Last wird herabfallen!
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