ACHTUNG
Behandlung des elektrischen oder elektronischen Geräts am Ende seiner
Lebensdauer (anwendbar in allen Ländern der Europäischen Union und in ande-
ren europäischen Systemen mit getrenntem Abfallsammelsystem)
Verbraucher sind insbesondere dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht
als Hausmüll zu entsorgen, sondern müssen sich an der getrennten Sammlung dieser
Abfälle durch zwei Zustellmethoden beteiligen:
1) Bei städtischen Sammelstellen (auch Öko-Stellplätze, ökologische Inseln), direkt oder
über die Sammelstellen der Stadtwerke, sofern diese verfügbar sind;
2) An den Verkaufsstellen von neuen elektrischen und elektronischen Geräten.
Hier können Sie das sehr kleine WEEE-Geräte (deren längste Seite kürzer 25 cm ist)
kostenlos abgeben, während die größeren eins-gegen-eins ausgetauscht werden können
oder das Produkt beim Kauf einer Geräts mit den gleichen Funktionen abgegeben werden
kann.
Bei missbräuchlicher Entsorgung von elektrischen oder elektronischen Geräten können
die in den geltenden Umweltschutzvorschriften vorgesehenen Sanktionen angewandt
werden (nur für Italien gültig).
Wenn Elektro- und Elektronik-Altgeräte Batterien oder Akkus enthalten, müssen diese
entfernt und in einer gesonderten Sammlung entsorgt werden.
Dieses Symbol auf dem Produkt oder der Verpackung weist darauf
hin, dass das Produkt nicht als normaler Hausmüll angesehen
werden darf, sondern an einer geeigneten Sammelstelle für das
Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE) abgegeben
werden muss.
Indem Sie sicherstellen, dass dieses Produkt ordnungsgemäß
entsorgt wird, tragen Sie dazu bei, mögliche negative Folgen für die
Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden, die ansons-
ten durch unsachgemäße Entsorgung verursacht werden könnten.
Das Recycling von Materialien trägt zur Schonung natürlicher
Ressourcen bei.
Detaillierte Informationen zum Recycling dieses Produkts erhalten
Sie von der Gemeindeverwaltung, dem örtlichen Entsorgungsdienst
oder der Verkaufsstelle, an der Sie es erworben haben.
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