IM BESONDEREN:
• Das Gerät nicht mit nassen oder feuchten Händen oder Füßen berühren. Das Gerät nicht in
Wasser tauchen.
• Das Gerät nicht im Badezimmer benutzen.
• Nicht mit nassen oder feuchten Händen oder Füßen am Stromkabel ziehen.
• Nicht zulassen, daß das Gerät ohne Aufsicht von Kindern oder unrnündigen Personen benutzt
wird.
• Lassen Sie das eingeschaltete Gerät nicht unbeaufsichtigt stehen, da es eine potentielle
Gefahrenquelle darstellt.
• Vor irgendwelchen Arbeiten zu Reinigungs- oder Wartungszwecken das Gerät immer vom Netz
abhängen, indem der Gerätestecker aus der Steckdose genommen wird.
• Bei Defekten und/oder Funktionsstörungen das Gerät ausschalten und auf keinen Fall versuchen
selbst Reparaturen vorzunehmen. Für eventuelle Reparaturen wenden Sie sich bitte ausschließlich
an ein vom Hersteller autorisiertes Kundendienstzentrum und verlangen Sie ausdrücklich die
Verwendung von Originalersatzteilen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann die Sicherheit
des Geräts beeinträchtigen.
• Wenn das Bügeleisen endgültig ausrangiert werden soll, nach dem Ausstecken des Steckers das
Stromkabel abschneiden, damit das Gerät unbrauchbar wird.
• Das Stromkabel des Gerätes darf nicht vom Benutzer ausgewechselt werden. Falls es
beschädigt sein sollte und ausgewechselt werden muß, wenden Sie sich bitte ausschließlich an ein
vom Hersteller autorisiertes Kundendienstzentrum.
• Wenn das Gerät nicht benutzt wird, den netzstecker ziehen.
Dieses Gerät entspricht der EG-Richtlinie 2004/108 zur Funkentstörung und EG-Richtlinie 2006/95
auf der Niederspannung.
Dieses Gerät ist nicht bestimmt für den Gebrauch durch Kinder oder Personen mit
eingeschränkten körperlichen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder mit mangelnder
Erfahrung oder Kenntnis, wenn nicht durch eine verantwortliche Person eine Unterweisung und
Aufsicht gewährleistet ist.
Kinder müssen beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass mit dem Gerät nicht gespielt wird.
WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE KORREKTE ENTSORGUNG DES PRODUKTS IN
ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER EGRICHTLINIE 2011/65/EU.
Am Ende seiner Nutzzeit darf das Produkt NICHT zusammen mit Siedlungsabfall
beseitigt warden. Es kann zu den eigens von den städtischen Behörden
eingerichteten
Rücknahmeservice anbieten, gebracht warden. Die getrennte Entsorgung eines
Haushaltsgerätes vermeidet mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit, die durch eine nicht vorschriftsmäßige
Entsorgung bedingt sind. Zudem ermöglicht wird die Wiederverwertung der
Materialien, aus denen sich das Gerät zusammensetzt, was wiederum eine
bedeutende Einsparung an Energie und Ressourcen mit sich bringt. Zur
Erinnerung an die Verpflichtung, die Elektrohaushaltsgeräte getrennt zu beseitigen, ist das
Produkt mit einer Mülltonne, die durchgestrichen ist, gekennzeichnet.
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Sammelstellen
oder
zu
den
Fachhändlern,
die
einen