GER
2.2
Vorhersehbare Fehlanwendung
Die folgenden Punkte beschreiben eine vorhersehbare Fehlanwendung des Gerätes:
•
Nutzung des Gerätes als Ablageplatz, Arbeitsbühne.
•
Anbringen von Transporthilfen.
•
Aufstellung an ungeeigneten Standorten.
•
Betrieb im Freien.
•
Betrieb bei einem Überschreiten der zulässigen technischen Daten. Siehe Kapitel "Technische Daten".
•
Ein Betrieb ohne oder mit beschädigten Baugruppen, die der Sicherheit von Personen und des Gerätes/der Anlage
dienen.
•
Verwendung von nicht in den "Technischen Daten" aufgeführten und freigegebenen Kühlmedien.
•
Kühlung von Medien und Gegenständen, die nicht für den Betrieb des Gerätes vorgesehen sind.
•
Blockieren der Umgebungsluft-Eintritte und -Austritte durch z. B. abgestellte Gegenstände.
2.3
Verpflichtung des Betreibers
•
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Kühlgeräte nur bestimmungsgemäß verwendet werden und Gefahren aller Art
für Leben und Gesundheit der Benutzer oder Dritter vermieden werden. Zudem sind Unfallverhütungsvorschriften und
sicherheitstechnische Regeln einzuhalten.
•
Auf Gerätestörungen muss umgehend reagiert werden.
•
Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle Benutzer diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
Bei Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung entfällt die Gewährleistung. Entsprechendes gilt, wenn ohne Einwilligung des
Herstellers, vom Kunden und/oder von Dritten, unsachgemäße Arbeiten an dem Gerät ausgeführt worden sind.
Betriebsanleitung | Anbau- und Einbau-Kühlgeräte | Standard-Controller (SC) – 400 / 460 V, 3~ | 086100007e
8/60