Beim Austausch eines defekten Gerätes/Akkus
●
sind diese vom Techniker unter Angabe der Kun-
dendaten an den Hersteller zurückzusenden.
Bei sachwidriger Verwendung des Mobiltelefons
●
erlischt die Betriebserlaubnis für Ex-Bereiche!
Das Mobiltelefon nicht unbeaufsichtigt im Ex-
●
Bereich
liegen lassen!
Ex-Akkupack:
Verwenden Sie nur den zugelassenen Ex-Akkupack
●
(siehe Abschnitt "Zugelassener Ex-Akkupack")!
Nur mit diesem Ex-Akkupack gilt die Ex-Zulassung
und ist das Mobiltelefon betriebsfähig. Andere
Akkupacks sind strengstens untersagt, sie führen
zur Aufhebung des Ex-Schutzes.
Öffnen Sie innerhalb eines Ex-Bereiches keinesfalls
●
das Akkufach des Mobiltelefons! Der Ex-Akkupack
darf in einem solchen Bereich nicht entnommen,
nicht geladen und auch nicht transportiert werden.
Aufladen des Ex-Akkupacks:
Der Ex-Akkupack darf nur geladen werden:
●
– Außerhalb des Ex-Bereiches!
– Bei Verbleib im Mobiltelefon!
– Bei Nutzung der zugehörigen Ladeschale!
Die Ladeschale darf nur außerhalb des Ex-Berei-
●
ches betrieben werden!
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