xFUME FLEX
2.3.1 Länderspezifische Pflichten des Betreibers
Eine Rückführung der gefilterten Luft ist in manchen Fällen mit gesundheitlichen Risiken behaftet und aus diesem Grunde in
bestimmten Ländern verboten.
HINWEIS
• Beachten Sie die Arbeitssicherheitsvorschriften des jeweiligen Landes. Nicht in allen Ländern ist die Rückführung der
gefilterten Luft erlaubt.
• Bei einem Einsatz in Frankreich muss die gereinigte Luft aus dem Gebäude abgeführt werden.
2.4 Spezifische Sicherheitshinweise
GEFAHR
Verletzungsgefahr und Sachschaden
Verletzungsgefahr und Sachschaden durch Absaugung brennbarer, aggressiver chemischer, ölnebelhaltiger Stoffe und
Materialien sowie von aluminium- oder magnesiumhaltigen Stäuben.
• Verwenden Sie das Gerät ausschließlich bestimmungsgemäß.
WARNUNG
Gesundheitsgefährdung durch gesundheitsschädlichen Staub
Vor und während des Betriebs ist Folgendes zu beachten:
• Das Gerät enthält ab dem ersten Gebrauch gesundheitsschädlichen Staub.
• Das Gerät darf nicht ohne das Filtrationssystem betrieben werden.
• Das Gerät muss während des Betriebes und des Abreinigungsvorganges geschlossen sein.
• Das Gerät darf nicht im Freien unter nassen Bedingungen verwendet oder aufbewahrt werden.
• Bei notwendig werdendem Ersatz der Netz- oder Geräteanschlussleitungen darf nicht von den vom Hersteller
angegebenen Ausführungen abgewichen werden.
• Beim Betrieb des Schweißrauchfilters darf der in den Arbeitsraum zurückgeführte Volumenstrom höchstens 50 % der
Zuluft des Aufstellungsraumes betragen. Bei freier Raumlüftung ist ein Zuluftstrom von einmal dem Raumvolumen in einer
Stunde anzunehmen. Dies bedeutet eine Luftwechselzahl von eins pro Stunde.
Zuluftstrom [m³/h] = Raumvolumen [m³]
2.5 Netzanschluss Sicherheitshinweise
HINWEIS
• Achten Sie darauf, dass die Netzanschlussleitung nicht durch Überfahren, Quetschen, Zerren und dergleichen
beschädigt wird.
• Die Netzanschlussleitung ist regelmäßig auf Anzeichen einer Beschädigung oder Alterung zu untersuchen.
• Das Gerät darf nur mit unbeschädigter Netzanschlussleitung betrieben werden.
• Der Netzanschluss 115 V oder 230 V 50 Hz/60 Hz muss mit einer 16-A-Sicherung netzseitig abgesichert sein.
• Der Austausch der Netzanschlussleitung und des Netzsteckers sind ausschließlich befähigten Personen vorbehalten.
• Beim Ersetzen des Netzsteckers der Netzanschlussleitung müssen der Spritzwasserschutz und die mechanische
Festigkeit sichergestellt bleiben.
• Zum Ersatz des Netzanschlusskabels darf nur ein gummiertes Kabel des Typs H07RN-F3G 1,5 (230 V) oder
Typ H07RN-F3G 2,5 (115 V) verwendet werden.
BAL.0733.0 • 2021-01-11
Luftwechselzahl [1/h]
*
2 Sicherheit
DE - 5