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8 | SA / SN 6xx | Prüfen der Betriebs sicherheit
5.
Prüfen der Betriebs
sicherheit
5.1
Prüfungsintervalle
Komponente
Sichtprüfung
Sicherheitsprüfung
Stückprüfung (nur Deutschland)
5.2
Sichtprüfung
¶
Bei jedem Einschalten eine Sichtprüfung durch-
führen.
i
Die eingebaute Elektronik überprüft die sicherheits-
relevanten Funktionen bei jedem Einschalten auto-
matisch.
5.3
Sicherheitsprüfungen
Sicherheitsprüfung Deutschland
¶
Der Betreiber muss mindestens einmal jährlich die
sicherheitsrelevanten Einrichtungen der Anlage über-
prüfen (BGV A1, §39 Abs. 1 und 3).
Sicherheitsprüfung international
¶
Der Betreiber sollte mindestens einmal jährlich die
sicherheitsrelevanten Einrichtungen der Anlage über-
prüfen. Die gesetzlichen Vorgaben eines Landes sind
hierzu unbedingt zu beachten.
5.4
Stückprüfung (nur Deutschland)
Die Stückprüfung muss von einem geprüften und autori-
sierten Kundendienstmonteur durchgeführt werden:
R
Vor der ersten Inbetriebnahme.
R
Alle 2 Jahre (Wiederholungsprüfung).
R
Unmittelbar (innerhalb von 4 Wochen) nach einer
Reparatur von SA / SN 6xx, wenn Baugruppen ausge-
tauscht wurden, die für die Messung relevant sind.
!
Der Termin für die nächste Stückprüfung muss gut
sichtbar an SA / SN 6xx angebracht sein.
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1 691 626 220
2015-08-05
6.
Außerbetriebnahme
6.1
Vorübergehende Stilllegung
Bei längerem Nichtbenutzen:
1. Hauptschalter ausschalten und mit Vorhängeschloss
sichern.
2. SA / SN 6xx gegen missbräuchliche Nutzung sichern.
Warnschild aufstellen.
6.2
Ortswechsel
x
¶
x
Bei Weitergabe von SA / SN 6xx die im Lieferumfang
x
vorhandene Dokumentation vollständig mit übergeben.
¶
SA / SN 6xx nur in Originalverpackung oder gleich-
wertiger Verpackung transportieren.
¶
Hinweise zur Erstinbetriebnahme beachten.
¶
Elektrischen Anschluss trennen.
6.3
Entsorgung und Verschrottung
6.3.1
Wassergefährdende Stoffe
!
Öle und Fette sowie ölhaltige und fetthaltige Abfälle
(z. B. Filter) sind wassergefährdende Stoffe.
1. Wassergefährdende Stoffe nicht in die Kanalisation
gelangen lassen.
2. Wassergefährdende Stoffe gemäß den geltenden
Vorschriften entsorgen.
6.3.2
SA / SN 6xx und Zubehör
1. SA / SN 6xx vom Stromnetz trennen und Netzan-
schlussleitung entfernen.
2. SA / SN 6xx zerlegen, nach Material sortieren und
gemäß den geltenden Vorschriften entsorgen.
SA / SN 6xx unterliegt der europäischen
Richtlinie 2012/19/EU (WEEE).
Elektro- und Elektronik-Altgeräte einschließ-
lich Leitungen und Zubehör sowie Akkus und
Batterien müssen getrennt vom Hausmüll
entsorgt werden.
¶
Nutzen Sie zur Entsorgung die zur Verfügung
stehenden Rückgabesysteme und Sammel-
systeme.
¶
Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung von
SA / SN 6xx vermeiden Sie Umweltschäden
und eine Gefährdung der persönlichen
Gesundheit.
Beissbarth GmbH