Wartung und Pflege
Reparaturen
Reparaturen ausschließlich durch eine vom
Hersteller autorisierte Kundendienstwerkstatt
ausführen lassen.
Ersatzteile und Zubehör
Zubehör den Katalogen des Herstellers
entnehmen.
Entsorgungshinweise
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Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in
den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
Umsetzung in nationales Recht müssen
verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
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-Konformität
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass
das unter „Technische Daten" beschriebene
Produkt mit folgenden Normen oder
normativen Dokumenten übereinstimmt:
Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie
2006/95/EG, 2011/65/EU.
Technische Unterlagen bei:
FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH, R & D
Bahnhofstrasse 15, D-71711 Steinheim/Murr
Eckhard Rühle
Manager Research &
Development (R & D)
18.01.2014; FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH
Bahnhofstrasse 15, D-71711 Steinheim/Murr
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Klaus Peter Weinper
Head of Quality
Department (QD)
Garantie
Bei Erwerb einer Neumaschine gewährt FLEX
2 Jahre Hersteller-Garantie, beginnend mit
dem Verkaufsdatum der Maschine an den
Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel, die
auf Material- und/oder Herstellungsfehler sowie
auf die Nichterfüllung zugesicherter Eigen-
schaften zurückzuführen sind. Bei Geltend-
machung eines Garantieanspruchs ist der
Original-Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum
beizufügen. Garantiereparaturen dürfen
ausschließlich von FLEX autorisierten
Werkstätten oder Service-Stationen
durchgeführt werden. Ein Garantieanspruch
besteht nur bei bestimmungsgemäßer
Verwendung. Von der Garantie
ausgeschlossen sind insbesondere
betriebsbedingter Verschleiß, unsachgemäße
Anwendung, teilweise oder komplett
demontierte Maschinen sowie Schäden durch
Überlastung der Maschine, Verwendung von
nicht zugelassenen, defekten oder falsch
angewendeten Einsatzwerkzeugen.
Schäden, die durch die Maschine am
Einsatzwerkzeug bzw. Werkstück verursacht
werden, Gewaltanwendung, Folgeschäden,
die auf unsachgemäße oder ungenügende
Wartung seitens des Kunden oder Dritter
zurückzuführen sind, Beschädigungen durch
Fremdeinwirkung oder von Fremdkörpern,
z. B. Sand oder Steine sowie Schäden durch
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
z. B. Anschluss an eine falsche Netzspannung
oder Stromart. Garantieansprüche für
Einsatzwerkzeuge bzw. Zubehörteile können
nur dann geltend gemacht werden, wenn sie
mit Maschinen verwendet werden, bei denen
eine solche Verwendung vorgesehen oder
zugelassen ist.
Haftungsausschluss
Der Hersteller und sein Vertreter haften nicht für
Schäden und entgangenen Gewinn durch
Unterbrechung des Geschäftsbetriebes, die
durch das Produkt oder die nicht mögliche
Verwendung des Produktes verursacht
wurden. Der Hersteller und sein Vertreter haften
nicht für Schäden, die durch unsachgemäße
Verwendung oder in Verbindung mit Produkten
anderer Hersteller verursacht wurden.
Giraffenmobil GM 320