Wichtige Sicherheitshinweise
Dieser Energiespeicher ist ausschließlich für den Einsatz
in
geschlossenen
Räumen
gedacht.
Sie
sollten
den
Energiespeicher keinen hohen Temperaturen aussetzen oder
ihn mit Feuchtigkeit oder Nässe in Berührung kommen lassen.
Kinder sollten das Gerät entweder gar nicht oder nur in
der Anwesenheit Erwachsener nutzen. Die unsachgemäße
Benutzung sollte dementsprechend vermieden werden.
Ebenso
sollten
Menschen
mit
Behinderungen
diverse
Sicherheitshinweise beachten. Vermeiden Sie darüber hinaus,
den Energiespeicher selbst zu öffnen. Reparaturen dürfen
nur von einem qualifizierten Service-Center und durch
Fachpersonal durchgeführt werden.
Des Weiteren sollten Sie das Gerät stets von der Energiequelle
entfernen, sofern es nicht in Gebrauch ist. Verzichten Sie
ferner aus Sicherheitsgründen auf die Verwendung eines
Verlängerungskabels oder anderem Zubehör, das nicht vom
Hersteller qualifiziert wurde. Andernfalls können Sie im
schlimmsten Fall einen Stromschlag erleiden, andere Personen
verletzen oder ein Feuer auslösen.
Die Akkus enthalten Chemikalien, die für die Umwelt
schädlich sind. Entsorgen Sie verbrauchte Batterien daher
bei Sammelstellen oder bringen Sie die Akkus zurück zum
Händler, bei dem Sie das Gerät erworben haben.
Regelungen zur Entsorgung von Abfällen in Siedlungsgebieten
gemäß Abschnitt 13 des Gesetzes vom 25.07.2005
Es ist verboten, Elektroabfälle bzw. Elektrogeräte als
Siedlungsabfälle zu beseitigen, was auch durch das auf den
betroffenen Geräten aufgedruckte Symbol deutlich wird.
Dies hat den Hintergrund, dass die Geräte der getrennten
Sammlung von Gemeinden (z.B. auf Wertstoffhöfen und
Mülldeponien) unterliegen und somit nur an solchen Stellen
entsorgt werden dürfen. Alternativ können sie beim Kauf eines
neuen Gerätes auch an den Händler zurückgegeben werden,
dieser ist verpflichtet, das Gerät anzunehmen.
Die unsachgemäße Entsorgung solcher Geräte kann die
Umwelt nachhaltig belasten, was nicht zuletzt oft chemisch
hergestellten, giftigen Stoffen zu schulden ist. Nach dem
Gesetzestext vom 25.07.2005 wird unsachgemäße Entsorgung
mit empfindlichen Strafen sanktioniert.
11