Die Tanks müssen in Heizöllagerräumen oder Heizräumen aufgestellt wer-
den, die den baurechtlichen Anforderungen entsprechen und in denen keine
anderen brennbaren Stoffe gelagert oder abgestellt werden. Diese Lager-
räume und die erforderlichen Auffangwannen sind entsprechend der TRbF 20
auszulegen. Die Lagerbehälter sind nur in fertige Auffangräume einzubrin-
gen. Die Auffangwanne muss öldicht sein.
Gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sind folgende Wand-
abstände bei der Aufstellung der Tanks erforderlich:
Die Zugänglichkeit eines jeden Behälters ist zu gewährleisten, bei Aufstellung
in einer Reihe muß der Wandabstand an der Stirnseite (Kennzeichnungs-
schild) min. 40 cm, für alle übrigen mindestens 5 cm betragen.
Bei zweireihiger Aufstellung von Modultanks muss jeder Behälter im System
einen Wandabstand von min. 40 cm haben. Der Abstand der Behälterwände
untereinander (und ggfs. von den übrigen Wänden) muss min. 5 cm betra-
gen.
Außerdem ist ein Deckenabstand von min. 60 cm einzuhalten.
4. Zubehör
Das Zubehör für das Befüll-, Entlüftungs- und Entnahmesystem ist in unter-
schiedlichen Paketen zusammengestellt:
A-Paket:
Grundausstattung für den ersten Tank bzw. für die Einzelaufstellung.
B-Paket:
Erweiterungsmaterial für jeden zusätzlich in einer Reihe aufgestellten
Tank.
CDL-Paket:
Erweiterungsmaterial für die zweite Reihe einer Blockaufstellung bzw. für
eine Winkel(L)-Aufstellung.
Es darf nur das zum Behälter gehörende Originalzubehör verwendet werden!
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