4. BESCHREIBUNG UND BEDIENUNG
Beim Ein- und Auskuppeln sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu beachten.
Es darf niemand zwischen den Fahrzeugen stehen. Die Anhängekupplung ist ausschließlich im verriegelten
Zustand zu betreiben.
Beim Ein- und Auskuppeln muss die Anhängedeichsel möglichst waagerecht zur Kupplung stehen.
4.1 Beschreibung:
Die Kupplung ist eine nichtselbsttätige, höhenverstellbare Anhängekupplung (Innenteil) mit nicht drehba-
rem Fangmaul und entspricht ISO 6489-5 sowie VO (EU) 2015/208.
4.2 Bedienung:
4.2.1 Entkuppeln und Öffnen der Anhängekupplung:
Den Anhänger mittels Stützfüßen o. ä. gegen Wegrollen sichern.
Das Ein- und Auskuppeln erfolgt durch Einführen bzw. Entfernen des Kuppelbolzens (6) in die bzw. aus der
Bohrung des Kupplungsmauls (2). Der Kuppelbolzen muß gegen unbeabsichtigtes Entfernen oder Verlieren
gesichert werden. Dies geschieht durch Sicherung mit einem Federstecker (7).
Nie entkuppeln, wenn der Anhänger auf Zug oder Druck steht.
Die Zugösen der Deichsel müssen beim Zurücksetzen des Zugfahrzeuges stets den Trichter des Fangmauls
(2) treffen. Bei Nichtbeachtung können Fangmaul, Zugöse und Mechanik des Innenteils beschädigt werden.
4.2.2 Höhenverstellung (siehe auch Montage):
Durch Betätigung des Handgriffes (4) noch oben (Lösen der Rastung) und rechts werden die beiden Rast-
bolzen (5) komplett in das Innenteil (1) eingeschoben. In dieser Stellung kann die Kupplung in den Füh-
rungsleisten des Anhängebocks in vertikaler Richtung verschoben werden. Die Einrastung in die jeweilige
Stellung erfolgt nach Loslassen des Handgriffes (4) automatisch.
Nach jeder Verstellung ist darauf zu achten, dass die Rastbolzen beidseitig in die Bohrungen der Führungs-
leisten und der Spannstift (3) im Handgriff (4) in die Nut im Innenteil eingerastet sind. Nur dann ist eine
ord-nungsgemäße Verriegelung gegeben!
Die Anhängekupplung darf nur im verriegelten Zustand betrieben werden!
5. WARTUNG
5.1Pflege
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Die Kupplung ist stets von Schmutz und Korrosion zu befreien, um eine einwandfreie Funktion zu ge-
währleisten. Alle beweglichen Teile der Kupplung sind regelmäßig zu schmieren (abhängig von der Ge-
brauchsdauer) und auf Leichtgängigkeit zu überprüfen.
>
Möglichst die Reinigung mit Hochdruckreinigern vermeiden. Falls dies doch erfolgt, ist die Kupplung
nachzufetten.
5.2Prüfung
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Kuppelbolzen (6): Den Durchmesser des Kuppelbolzens im gereinigten Zustand messen. Bei Unter-
schreitung der Grenzmaße gemäß Tabelle 3 ist der Kuppelbolzen auszutauschen.
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Kupplungsmaul (2): Aufnahmebohrung des Kupplungsbolzens im Kupplungsmaul messen. Bei Über-
schreitung der Grenzmaße gemäß Tabelle 3 ist das Innenteil (1) komplett auszutauschen.
NICHTSELBSTTÄTIGE ANHÄNGEKUPPLUNGEN
MIT NICHT DREHBAREM FANGMAUL IN338-28N,
IN338-43N, IN338-50N
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