6. BESTIMMUNG DER KENNWERTE ZUM VORSCHRIFTSMÄSSIGEN
BETRIEB DER KUPPLUNG AN LOF-FAHRZEUGEN
6.1 ZUGFAHRZEUG MIT MEHRACHSANHÄNGER (D-WERT)
Als D-Wert ist die theoretische Vergleichskraft für die Deichselkraft zwischen Zugfahrzeug und Anhänger
definiert. Der D-Wert errechnet sich aus den beiden zulässigen Gesamtgewichten (Zugfahrzeug und Mehr-
achsanhänger) wie folgt:
T
R
•
in kN
D = g
x
T
R
+
Der errechnete D-Wert für die Zugkombination darf kleiner oder gleich dem D-Wert der Verbindungsein-
richtung sein.
Berechnungsbeispiel:
T = 16 t; R = 20 t
–>
6.2 ZUGFAHRZEUG MIT STARRDEICHSELANHÄNGER (D-WERT, STÜTZLAST S)
Der D-Wert ist wie unter 6.1 zu berechnen
Hier ist zusätzlich die zulässige statische Stützlast am Kuppelpunkt zu beachten.
Als statische Stützlast S ist der Massenanteil definiert, der im statischen Zustand durch den Zentral-
achsanhänger am Kuppelpunkt übertragen wird.
Die maximal zulässige Stützlast richtet sich nach den Angaben der kombinierten Einrichtungen
(es gilt der jeweils kleinere Wert).
NICHTSELBSTTÄTIGE ANHÄNGEKUPPLUNGEN
MIT NICHT DREHBAREM FANGMAUL IN338-28N,
IN338-43N, IN338-50N
T: Gesamtmasse des Fahrzeuges in t
R: Gesamtmasse des Anhängers in t
g: Erdbeschleunigung: 9,81 m/s
16
D = 9,81
x
16
2
0
2
•
= 87,2 kN
20
+
6