1.4 Verfahren zur Revision der Hebeklemme
Was beinhaltet die Revision?
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Nach 5 Jahren in Kategorie ,,A" (0 – 18 Betriebsstunden in der Woche) und einmal
per 3,5 Jahr, in Kategorie ,,B" (mehr als 18 Betriebsstunden in der Woche), wird
der Zustand der Hebeklemme und aller Einzelteile sorgfältig geprüft.
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Diese Revision muss von einem von IP autorisierten Reparaturfachmann
durchgeführt werden.
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Während der Revision wird auf jedem Fall das meist kritische Einzelteil, das
Zahnsegment, ausgetauscht und falls erforderlich, aussortierten Einzelteilen.
Schließlich wird ein Prüfaufkleber, mit Jahres- und Monatsangabe auf die
Hebeklemme gekennzeichnet.
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Bei Klemmen mit einer Tragfähigkeit (W.L.L.) von 4,5 oder mehr Tonnen werden
Einzelteile nur ausgetauscht, wenn sie unseren Normen nicht mehr entsprechen.
1.5 Die häufigsten Beschädigungen
Die kritischsten Komponenten der Klemme ist das Zahnsegment. Diesen ist bei einer
Inspektion besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Sorgen Sie bei Inspektionen
unbedingt für gute Beleuchtung und verwenden Sie eventuell eine Taschenlampe.
Beachten Sie bei jeder Inspektion die folgenden Regeln:
Zahnsegment:
Auf der Innenseite des vorderen Umschlags sind einige Abbildungen beschädigter
(ausgemusterter) Zahnkreisen und Zahnsegmenten mit Erläuterungen aufgeführt. In
den meisten Fällen handelt es sich allerdings um viel geringfügigere Beschädigungen.
Im Zweifelsfall muss die Klemme von einem autorisierten Reparaturfachmann
begutachtet werden.
Bei diesen Klemmen kommt es auch manchmal vor, dass sich die Öffnung, in der die
Kette (D-Verschluß) greift, verformt. Dadurch wird die Öffnung oval. In diesem Fall
muss die Klemme unverzüglich von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden.
Verformung in diesem Teil ist zurück zu führen an Überschreitung des maximalen
seidlichen Winkels von 15 °. Die maximale Winkel sind angegeben in den Belastungs-
diagrammen auf Seite 17.
1.6 Vorgehen im Fall von Beschädigungen
Werden im Verlauf einer Inspektion Verschleiß oder Beschädigungen in irgendeiner
Form festgestellt, sind folgende Tätigkeiten auszuführen.
1. Die Klemme außer Betrieb nehmen (Datum der Außerbetriebnahme in der
Tabelle im Wartungsbuch notieren).
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Ausmustern, wenn die Schärfe eines Zahnes zur Hälfte (oder mehr)
verschwunden ist.