6. Garantie
Wir leisten Jahre Garantie ab Kaufdatum für Material- und Fabrikationsfeh-
ler des Produktes.
Die Garantie gilt nicht:
– Im Falle von Schäden, die auf unsachgemäßer Bedienung beruhen.
– Für Verschleissteile.
– Für Mängel, die dem Kunden bereits bei Kauf bekannt waren.
– Bei Eigenverschulden des Kunden.
Die gesetzlichen Gewährleistungen des Kunden bleiben durch die Garan-
tie unberührt. Für Geltendmachung eines Garantiefalles innerhalb der
Garantiezeit ist durch den Kunden der Nachweis des Kaufes zu führen.
Die Garantie ist innerhalb eines Zeitraumes von Jahren ab Kaufdatum ge-
genüber der Hans Dinslage GmbH, 885 Uttenweiler, Germany, geltend zu
machen. Der Kunde hat im Garantiefall das Recht zur Reparatur der Ware bei
unseren eigenen oder bei von uns autorisierten Werkstätten. Das Gerät aus
keinem Grund öffnen – im Falle von Öffnung oder Veränderung erlischt der
Garantieanspruch.
Weitergehende Rechte werden dem Kunden (aufgrund der Garantie) nicht
eingeräumt.
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