5.2
Der Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen bei Schäden, Störungen oder Leistungsstörungen, die durch industrielle Luftschadstoffe oder
äußere Einwirkungen (z. B. saurer Regen), Vogelkot, Baumsäfte, Steine, Überschwemmungen, Orkane o. ä. verursacht werden.
5.3 Der Garantieantrag ist ausgeschlossen, wenn die Art des Antrags auf die Beteiligung einer dritten Partei oder auf ein vorsätzliches
Fehlverhalten zurückzuführen ist.
5.4 Mängel, die sich aus der Erstmontage/Einstellung ergeben, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Fahrrads geltend gemacht werden.
Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Benutzer für den Zustand der Einstellung verantwortlich ist und daher die Anwendung der
Garantie ausgeschlossen ist.
5.5
Die Garantieanwendung impliziert in keinem Fall, dass LEGEND EBIKES verpflichtet ist, ein Ersatzfahrzeug für die Zeit zur Verfügung zu stellen,
die für die Lösung eines Vorfalls, der unter die Garantie fällt, erforderlich ist.
5.6
Die Garantieanwendung erfordert nur die Reparatur oder den Austausch defekter Komponenten und deckt in keinem Fall die persönlichen und
materiellen Schäden ab, die direkt oder indirekt aus ihrem Versagen während des Gebrauchs entstehen können.
5.7
Der Garantieantrag ist in jedem Fall in Bezug auf die
5.8 Im Falle eines Unfalls erlischt die LEGEND Garantie vollständig.
normale Verschleißrate
von Elementen des Produkts ausgeschlossen: Verschleißmaterialien.
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GARANTIEBEDINGUNGEN_
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