Garantiebedingungen - MIRKA 915 M Instrucciones De Manejo

Tabla de contenido

Publicidad

Idiomas disponibles
  • ES

Idiomas disponibles

  • ESPAÑOL, página 59
de
Die Garantiezeit beträgt ein Jahr, wenn das Werkzeug in industriellen Applikationen eingesetzt wird.
Sie können Ihr Mirka Werkzeug hier registrieren: www.mirka.com/warranty-registration
Die erweiterte Gewährleistung ist maschinen- und kundenbezogen; bitte jede Maschine separat anmelden. Registrie-
rung und Zusatzgarantie können nicht auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übertragen werden.
Wenn ein Problem mit der Maschine auftritt, für die diese Garantiebestimmungen gelten, und das Problem auf einen
Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist, wird Mirka die Maschine in Übereinstimmung mit den hier ge-
nannten Garantiebedingungen kostenlos reparieren. Um die Gewährleistung aufrecht zu erhalten, muss die Maschine
in Übereinstimmung mit den Angaben in den Sicherheitshinweisen und der Betriebsanleitung eingesetzt, gewartet
und betrieben werden.

Garantiebedingungen

Die Garantie erstreckt sich auf Schäden, die durch Material- oder Herstellungsfehler entstanden sind.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Schäden:
• Schäden, die durch Zweckentfremdung, fehlerhafte Nutzung, vernachlässigte Wartung, Unfälle, extreme Temperatu-
ren, Säuren, Wasser, ungeeignete Lagerung, übermäßige Stöße und Transportschäden entstehen
• Schäden, die durch Ersatzteile, Zubehör oder anderes nicht als Mirka-Original-Ersatzteil gekennzeichnetes Zubehör
entstehen
• Schäden, die durch normale Abnutzung entstehen, z.B. an Lagern, Kohlebürsten oder Netzanschlussleitung
• Bei Veränderungen an der Maschine, bei Reparaturen oder Reparaturversuchen (von anderen Reparaturstellen als
dem autorisierten Mirka-Service), teilweise oder ganz zerlegten Maschinen
Für Teile, die von einem autorisierten Mirka-Service-Center während der Gewährleistungszeit repariert oder ersetzt wurden,
beträgt die Gewährleistung 3 Monate. Reparaturen während der Gewährleistung verlängern oder erneuern nicht die
ursprüngliche Gewährleistung der Maschine.
Nur Mirka hat das Recht, die Garantiebedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
Diese Bestimmungen wurden in Übereinstimmung mit den Gesetzen von Finnland formuliert (ausgenommen das Gesetz und
Dekret über den internationalen Verkauf von Waren). Verbraucher mit anderen verbindlichen Rechten in ihren Heimatlän-
dern, werden durch diese Bedingungen nicht beschränkt, da die Gewährleistung nach den Gesetzen des Landes, in dem das
Produkt vom Verbraucher gekauft wurde, geregelt ist.
Ansprüche auf die Erstattung von Ausfallzeiten, Produktionsausfall, Verletzungen oder Sachschäden bestehen nicht.
Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, oder die in
irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Thematik stehen, einschließlich jegliche Forderungen im Zusammenhang mit
dem Produkt, seiner Konstruktion, oder irgendwelche angeblichen Mängel des Produktes, sind durch ein Schiedsverfahren in
Übereinstimmung mit den Regeln der zentralen Handelskammer in Helsinki durch einen (1) Schiedsrichter in Übereinstim-
mung mit den genannten Regeln zu klären. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Helsinki, und die Sprache des Schiedsverfahrens
ist Englisch. In Fällen der Auslegung bei Schwierigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten wird die Sprache des Ursprungs-
landes verwendet. Verbraucher können nach zwingenden nationalen Rechten berechtigt werden, Klage bei den Gerichten
des Landes einzuleiten, in denen das Produkt durch den Verbraucher gekauft wurde, oder in dem der Verbraucher seinen
Wohnsitz hat.
Einreichen eines Anspruchs
Um einen Reparaturanspruch einreichen, wenden Sie sich an den Mirka-Händler oder den Mirka-Customer-Service.
Maschinen, die zur Reparatur gegeben werden, muss eine gültige Quittung oder Rechnung beigelegt werden. Für
Reparaturen während der erweiterten Gewährleistung muss eine gültige Quittung oder Rechnung und ein gültiges
Zertifikat für die erweiterte Gewährleistung vorgelegt werden. Ansonsten wird die Gewährleistung nicht anerkannt.
Der Gewährleistungsanspruch muss schnellstmöglich nach Auftreten des Schadens eingereicht werden. Der Gewähr-
leistungsanspruch muss innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eingereicht werden.
Für die Gewährleistung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Technische Änderungen vorbehalten.
44
Mirka® Dust Extractor • 915 M
All manuals and user guides at all-guides.com

Publicidad

Tabla de contenido
loading

Tabla de contenido