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Gewährleistungsausschluss. Die einzige Abhilfe des Kunden im Falle einer
Gewährleistungsverletzung ist die ausdrückliche Gewährleistung. Die vorstehende
Gewährleistung gilt anstelle und unter Ausschluss aller anderen ausdrücklichen oder impliziten,
tatsächlich gegebenen oder gesetzlich oder anderweitig vorgeschriebenen Gewährleistungen
und Bedingungen, einschliesslich Zusicherungen oder Gewährleistungen der Handelsüblichkeit,
Eignung für einen bestimmten Zweck, zufriedenstellender Qualität und Nichtverletzung von
Rechten Dritter, die jeweils ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen sind. Medela haf-
tet nicht, wenn ein mutmasslicher Mangel oder eine mutmassliche Fehlfunktion durch eine
der folgenden Handlungen des Kunden oder einer anderen Person entstanden ist: fehler-
hafter Gebrauch, Fahrlässigkeit, unangemessener Umgang mit dem Produkt, unzulässige
Versuche, das Produkt zu öffnen, zu reparieren oder zu modifizieren, unangemessene Wartung,
Nichtbeachten der Bedienungsanleitung. Medela haftet nicht für normalen Verschleiss sowie
mutmassliche Mängel oder Fehlfunktionen, die durch übermässige Belastung oder Last, falsche
Spannung oder andere Ursachen, die ausserhalb des Gebrauchszwecks liegen, sowie Unfall,
Feuer oder andere Gefahren oder eine andere Ursache, die nicht in der Verantwortlichkeit
Medelas liegt, verursacht wurden. Diese Gewährleistung deckt keine physischen Schäden
am Produkt oder Fehlfunktionen ab, die aus dem Gebrauch des Produkts in Verbindung mit
Zubehör- oder Peripheriegeräten entstanden sind. Medela bestimmt, dass es sich hierbei nicht
um einen Mangel am Produkt selbst handelt.
Haftungsbeschränkung. Medela schliesst darüber hinaus jede Haftung, ungeachtet dessen, ob
sie auf einem Vertrag oder auf einer unerlaubten Handlung basiert (einschliesslich Fahrlässigkeit),
für zufällige, Folge-, indirekte und spezielle Schäden oder Strafschadenersatz jeglicher Art
sowie für Kosten für die Beschaffung von Ersatzprodukten durch den Kunden oder entgan-
gene Einnahmen, Gewinne oder Geschäfte, Informations- oder Datenverlust oder den Verlust
anderer Finanzinformationen im Zusammenhang mit Verkauf, Wartung, Gebrauch, Leistung,
Versagen oder Störung des Produkts aus, selbst wenn Medela oder ihre Vertriebspartner auf die
Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden sind, und beschränkt ihre Haftung auf Ersatz,
Reparatur oder Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises nach eigenem Ermessen. Sollte
eine in dieser Garantie genannte Abhilfe ihren essenziellen Zweck nicht erfüllen, so bleibt diese
Haftungsbeschränkung für Schadensersatzzahlungen davon unberührt.
Haftungsausschluss. Sollte ein Gericht eines Landes den gesamten Haftungsausschluss oder
die gesamte Haftungsbeschränkung impliziter Gewährleistungen oder die Beschränkung der
Schadensersatzzahlungen für zufällige oder Folgeschäden für bestimmte an Kunden gelieferte
Produkte oder die Haftungsbeschränkung für Personenschäden für nicht zulässig erklären, so
sind die impliziten Gewährleistungen und Haftungen auf die Dauer des anwendbaren Zeitraums
der ausdrücklichen Gewährleistung begrenzt.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese beschränkte Gewährleistung unterliegt den
Gesetzen der Schweiz, ungeachtet aller Grundsätze zu Gesetzeskonflikten sowie unter
Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den interna-
tionalen Warenverkauf vom 11. April 1980. Die zuständige Gerichtsbarkeit obliegt den am
eingetragenen Sitz von Medela in Baar, Schweiz, ansässigen ordentlichen Gerichten. Medela
ist nach alleinigem Ermessen ebenfalls berechtigt, Rechtsmittel bei den am Geschäfts- oder
Wohnsitz des Kunden zuständigen Gerichten einzulegen. Im Rahmen dieser beschränkten
Gewährleistungsbeschränkung gewährt Medela dem Kunden besondere Rechte, durch die
seine gesetzlich festgelegten Verbraucherrechte nicht beschränkt werden.
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