1.2.1 AUSSCHLIESSUNGEN AUS DER GARANTIE
Die Garantie verfällt (neben den Klauseln, die im Liefervertrag stehen):
▪
falls der Schaden auf einer unzureichenden Wartung beruht.
▪
falls das Gerät im Anschluss an Reparaturen, die der Benutzer ohne die Genehmigung des Herstellers ausführt, oder wegen
der Montage von Ersatzteilen, die keine Originalersatzteile sind, Änderungen unterliegt und der Schaden auf diesen Ände-
rungen beruht.
▪
falls das Gerät an Traktoren mit höherer Leistung angebaut wird, als in der Tabelle mit den «Technischen Daten» steht, die
sich in diesem Handbuch befindet.
▪
falls die Anweisungen dieses Handbuchs nicht beachtet worden sind. Von der Garantie bleiben ebenfalls alle Schäden ausge-
schlossen, die auf Nachlässigkeit, Mangel an Sorgfalt, falscher Benutzung und bestimmungswidrigem Einsatz des Gerätes
oder Fehlbedienungen des Bedieners beruhen. Der Ausbau der Sicherheitsvorrichtungen, mit denen das Gerät versehen ist,
führt außerdem automatisch zum Verfall der Garantie und der Herstellerhaftung. Die Garantie verfällt außerdem, wenn keine
Originalersatzteile benutzt werden.
Auch das Gerät, das während der Garantiezeit retourniert wird, ist stets frachtfrei zuzustellen.
1.3 BESCHREIBUNG DES GERÄTS
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Das Bodenfräse
ist ein Gerät, das in Konformität mit den Bestimmungen der Europäischen Union mit der «CE»-Kennzeichnung
b
s
ausgestattet ist, so wie es in der Richtlinie 98/37/EG und den folgenden Änderungen beschrieben ist und so wie es in der Konfor-
mitätserklärung steht, die zum Lieferumfang jedes Geräts gehört.
1.
Geräte-Dreieck
2.
Anschlussstelle Oberlenker
3.
Lastanschlagstelle der Maschine
4.
Gelenkwellenträger
5.
Getriebegruppe
6.
Seitliches Getriebe
7.
Unfallschutz
8.
Abstellfuss der Maschine
9.
Messerrotor
10.
Anschlussstelle für Unterlenker
11.
Zapfwelle
12.
Gelenkwellenschutz
13.
Kufen für Einstellung der Arbeitstiefe
14.
Stellschraube für Kufen
15.
Typenschild
25
b
s
Fig. 1
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macchine agricole
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