Vermeiden Sie es, den Glaskörper mit bloßen Händen zu berühren. Beachten Sie auch unbedingt die Hin-
weise des Lampenherstellers.
Setzen Sie keine Lampen mit einer höheren Leistungsangabe ein. Lampen mit einer höheren Leistung ent-
wickeln höhere Temperaturen, für die das Gerät nicht ausgelegt ist. Bei Zuwiderhandlungen erlischt die Ga-
rantie.
Zur Installation benötigen Sie eine PAR-56 Pressglaskolbenlampe bis max. 500 W.
Vorgehensweise:
Schritt 1: Entfernen Sie den Gitterfilterrahmen.
Schritt 2: Drücken Sie den Lampenklemmring im Spot zusammen und entnehmen Sie ihn aus dem
Gehäuse.
Schritt 3: Wird eine defekte Lampe ausgetauscht, entfernen Sie zunächst die defekte Lampe aus dem
Spot und ziehen Sie den Lampensockel ab.
Schritt 4: Bringen Sie die Lampe an den Sockel an und legen Sie die Lampe in den Spot ein, so dass die
Lampe auf dem Wulst aufliegt.
Schritt 5: Fixieren Sie die Lampe mit dem Lampenklemmring.
Schritt 6: Bringen Sie den Gitterfilterrahmen wieder an das Gehäuse an.
Zur Lampenschonung empfehlen wir, die Lampe unbedingt vorzuheizen. Dazu stellen Sie die
Lampenvorheizung am Dimmerpack so ein, daß der Glühwendel leicht glimmt.
Das Verpackungsmaterial im hinteren Teil des Scheinwerfers muss vor der ersten
Schalten Sie das Gerät niemals ein, ohne vorher den Gitterfilterrahmen vorgesetzt zu haben!
Überkopfmontage
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 und EN 60598-2-17 zu
beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen des Projektors muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang
ohne dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Inbetriebnahme unbedingt entfernt werden!
LEBENSGEFAHR!
8/37
00026544.DOC, Version 2.1