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Vorgehensweise:
Schritt 1: Lösen Sie die Schraube an dem Schutzgitter.
Schritt 2: Ziehen Sie das Schutzgitter ab.
Schritt 3: Lösen Sie die Schrauben an der Farbfilterhalterung.
Schritt 4: Heben Sie die Farbfilterhalterung aus dem Gehäuse.
Schritt 5: Wird eine defekte Lampe ausgetauscht, entfernen Sie zunächst die defekte Lampe aus dem
Lampensockel.
Schritt 6: Schieben Sie die acht ENH 120 V/250 W GY-5,3 Lampen in die jeweilige Lampenhalterung
ein.
Schritt 7: Stecken Sie die ersten beiden Sockel auf die ersten beiden Lampen auf.
Schritt 8: Stecken Sie die folgenden Sockel auf das jeweilige Lampenpaar (Reihenschaltung) auf.
Schritt 9: Setzen Sie die Farbfilterhalterung wieder auf und ziehen Sie die Schrauben fest.
Schritt 10: Setzen Sie das Schutzgitter wieder auf und ziehen Sie die Schraube fest.
Schritt 11: Für den Transport, schieben Sie die Schutzklappe wieder in die Führung und ziehen Sie die
Schraube fest.
Schalten Sie das Gerät niemals ein, ohne vorher die Farbfilterhalterung geschlossen zu
Überkopfmontage
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70)
und DIN 15560 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel
ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen des Gerätes muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fang-
netz, erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Vorgehensweise:
Das Gerät sollte idealerweise außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen installiert werden.
WICHTIG! ÜBERKOPFMONTAGE ERFORDERT EIN HOHES MAß AN ERFAHRUNG. Dies beinhaltet
(aber beschränkt sich nicht allein auf) Berechnungen zur Definition der Tragfähigkeit, verwendetes
Installationsmaterial und regelmäßige Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials und des Gerätes.
haben!
LEBENSGEFAHR!
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41907050X87NXS_V_1_0.DOC

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