Die vorliegenden Hinweise und Bestimmungen müssen vor Aufstellung und vor
Inbetriebnahme der Maschine genau durchgelesen werden, da sie wichtige Angaben
enthalten, die den sicheren Betrieb der Maschine entsprechend der Vorschriften zur
Hygiene betreffen.
Das vorliegende Handbuch muß sorgfältig aufbewahrt werden, um eine spätere
Einsichtnahme zu gleich welchem Zeitpunkt zu ermöglichen.
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Das Gerät wurde zum Mahlen von Bohnenkaffee sowie zur Dosierung des gemahlenen Kaffees
für den Einsatz in Espressokaffeemaschinen entwickelt.
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Stellen Sie das Gerät an einem Ort auf, an dem es nur von entsprechend unterwiesenen Personen
bedient werden kann, die alle Gefahren bei Gebrauch des Geräts kennen.
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Die Maschine ist für den professionellen Einsatz bestimmt.
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Das Gerät darf von Kindern ab 8 Jahren sowie von Personen mit eingeschränkten physischen,
sensorischen oder geistigen Fähigkeiten, ohne Erfahrung oder ohne die erforderlichen Kenntnisse
nur dann benutzt werden, wenn sie unter Aufsicht stehen oder die entsprechenden Anweisungen
für einen sicheren Gerätegebrauch und das Verständnis der damit zusammenhängenden
Gefahren erhalten haben.
Kinder dürfen nicht mit dem Gerät spielen.
Die Reinigung und Wartung ist Aufgabe des Bedieners und nicht von unbeaufsichtigten Kindern.
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Die Maschine darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
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Die Maschine darf nicht im Freien benutzt werden.
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Die Maschine darf keinen Witterungsein üssen (Regen, direkte Sonnenstrahlung, Frost)
ausgesetzt werden.
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Die Maschine darf nicht mit Wasser abgespritzt werden.
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Geräusch: Schalldruckpegel: 72 dB (A), Unsicherheit KpA: 2,5 dB.
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Sollte das Netzkabel beschädigt sein, so darf es nur von einem entsprechend quali zierten und
befugten Fachtechniker ausgetauscht werden.
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Gleich welcher Einsatz der Maschine, der von den vorstehend aufgeführten Bestimmungen
abweicht, gilt als unsachgemäß und beinhaltet das Entstehen von Gefahrenquellen. Der Hersteller
übernimmt keine Haftung für Schäden gleich welcher Art, welche auf einen unsachgemäßen
Gebrauch der Maschine zurückzuführen wären.
1. Allgemeine Vorschriften
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