6. Reinigung, Wartung und Lagerung
- Gerät nur mit einem geeigneten Tuch oder Schwamm reinigen.
Verwenden Sie zur Reinigung keine Lösungs- oder Scheuermittel.
- Es wird empfohlen, die Funktion und Genauigkeit des Geräts alle zwei Jahre vom Hersteller überprüfen zu
lassen.
- Bei längerer Lagerung ist die Batterie aus dem Gerät zu entnehmen.
- Zulässige Lagertemperaturen –20 °C bis +65 °C nicht unter- bzw. überschreiten!
7. Garantie und Haftung
Für dieses Produkt gewährt die Pepperl+Fuchs SE laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine
Garantie von zwei Jahren auf Funktion und Material unter den angegebenen und zulässigen Betriebs- und
Wartungsbedingungen. Ausgenommen hiervon sind alle Verschleißteile (z.B. Batterien, Akkus, Messfühler,
Kalibrationen, Leuchtmittel, etc).
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte, die unsachgemäß verwendet, verändert, vernachlässigt,
durch Unfälle beschädigt oder anormalen Betriebsbedingungen sowie einer unsachgemäßen Handhabung
ausgesetzt wurden.
Forderungen auf Gewährleistungen können durch Einsenden des defekten Geräts geltend gemacht werden.
Reparaturen, neues Einjustieren oder Austauschen des Gerätes behalten wir uns vor.
Die voranstehenden Garantiebestimmungen sind das einzige und alleinige Recht auf Schadenersatz des Er-
werbers und gelten ausschließlich und an Stelle von allen anderen vertraglich oder gesetzlichen Gewähr-
leistungspflichten. Pepperl+Fuchs SE übernimmt keine Haftung für spezielle, unmittelbare, mittelbare,
Begleit- oder Folgeschäden sowie Verluste einschließlich des Verlusts von Daten, unabhängig davon, ob sie
auf Verletzung der Gewährleistungspflicht, rechtmäßige oder unrechtmäßige Handlungen, Handlungen in
gutem Glauben sowie andere Handlungen zurückzuführen sind.
Falls in einigen Ländern die Begrenzung einer gesetzlichen Gewährleistung sowie der Ausschluss oder
Begrenzung von Begleit- oder Folgeschäden nicht zulässig ist, könnte es sein, dass die obengenannten
Einschränkungen und Ausschlüsse nicht für jeden Erwerber gelten. Sollte irgendeine Klausel dieser
Garantiebestimmungen von einem zuständigen Gericht für unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden
werden, so bleiben die Wirksamkeit oder Erzwingbarkeit irgendeiner anderen Bedingung dieser Garantie-
bestimmungen von einem solchen Spruch unberührt.
8. EU-Konformitätserklärung und Zertifikat
Die EU-Konformitätserklärung liegt der Verkaufsverpackung als separates Dokument bei. Die aktuelle EU-
Konformitätserklärung steht auf der entsprechenden Produktseite unter www.ecom-ex.com oder
www.pepperl-fuchs.com zum Download zur Verfügung.
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