11. Entsorgungshinweis
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE Richtlinie
nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile müssen getrennt der
Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, weil giftige und gefährliche
Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt nachhaltig schädigen können.
Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an den
Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete, öffentliche Sammelstellen
kostenlos zurückgeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht. Das Symbol
auf dem Produkt, der Betriebsanleitung oder/und der Verpackung weist auf diese
Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stofftrennung, Verwertung und Entsorgung von
Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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